
Ein Besucher des Naturparks Drömling beobachtete, dass in der Flachwasserzone bei Piplockenburg auf Gänse und Schwäne geschossen wurde. Jetzt prüft die Jagdbehörde des Landkreises, ob ein jagdrechtlicher Ordnungswidrigkeitstatbestand vorliegt.
Piplockenburg/Mannhausen l Östlich von Piplockenburg befindet sich unmittelbar nördlich des Mittellandkanals die künstlich geschaffene Flachwasserzone Mannhausen, die als Teil des Naturschutzgebiets Ohre-Drömling ausgewiesen ist und zahlreichen wasserliebenden Vögeln als Lebensraum dient. Viele Naturfreunde nutzen die Aussichtsplattform, um ganz in Ruhe die Natur zu genießen und die Vögel zu beobachten.
Ein Besucher stellte am 3. Januar um 8.20 Uhr an der Flachwasserzone fest, dass auf abfliegende Gänse und Schwäne geschossen wurde. Dieser Besucher meldete seine Beobachtungen sofort der Naturparkverwaltung.
Nach der Naturschutzgebietsverordnung "Ohre-Drömling" ist die Jagd an Schlaf- und Rastplätzen streng verboten. "Dieser Verstoß gegen die Naturschutzgebietsverordnung wurde von uns bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Börde angezeigt", berichtete Wolfgang Sender, Mitarbeiter der Naturparkverwaltung Drömling.
Seit Fertigstellung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme hat die Flachwasserzone als Rast- und Schlafplatz besonders für nordische Arten eine große Bedeutung. "Zeitweise rasten dort etwa 30000 Saat- und Blässgänse, einige Tausend Kraniche sowie 120 Sing- und Zwergschwäne. Unter den vielen nordischen Gänsen befinden sich oftmals seltene geschützte Arten wie Kurzschnabel-, Zwerg- sowie Rothalsgänse", beschrieb Sender und betonte: "Es ist unmöglich, bei einem mehrere Tausend Gänse umfassenden Trupp beim Auffliegen vom Schlafplatz die einzelnen Arten zweifelsfrei anzusprechen. Daher besteht die Gefahr, dass bei der Jagd besonders geschützte Arten getroffen werden."
Auf Nachfrage bestätigte Manfred Becker, Sachbearbeiter im Jagdwesen, dass der geschilderte Sachverhalt in einer Anzeige des Naturparks Drömling vorliegt.
"Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro erfolgen."
Daniel Görges, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt des Landkreises Börde
"Durch die Jagdbehörde erfolgt derzeit die Ermittlung der Person sowie die Prüfung von jagdrechtlichen Ordnungswidrigkeitstatbeständen. Sofern die Person ermittelt ist, wird sie die Möglichkeit erhalten, sich zu den Anschuldigungen zu äußern", sagte Daniel Görges, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt. Er betonte: "Sind Ordnungswidrigkeitstatbestände nachweisbar, wird gegen die Person ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro erfolgen."
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Was die Überschrift: Reformpädagogik weicht der Gleichschaltung mit dem Artikel zu tun haben soll bleibt vollkommen um Dunkeln. Geht es hier nur drum die Reformpädagogik in ein falsches Licht zu rücken?
Ach du dickes Ei.. das glaub ich ja wohl gar nicht. Indianerfest, Indianerfan - wenn ich das schon lese oder höre kriege ich sonen hals.. ich bin mit einem indianer verheiratet, von daher ist ein teil meiner familie ebenfalls indianer, ich kenne auch viele indianer und deren stimmung, meinung über sowas und - naja die ist nicht die beste - im gegenteil, die sind total angepisst von indianerspielen weißer europäer. Muss ich noch mehr sagen?? Ihr solltet euch mal mit ihnen ernsthaft befassen, welche kennenlernen, mit ihnen reden und vorallem ihnen zuhören und sie verstehen.. warum die stinkesauer sind über solche spielchen und die damit verbundene verballhornung, verniedlichung und zum maskottchenmachen ihres volkes, ihrer kultur usw. durch weiße europäer; die fühlen sich doch total verarscht und lächerlich gemacht. Sorry wenn ich einigen hier den spaß (auf kosten eines noch immer in den usa und kanada existierenden volkes) vermiest habe, das war beabsichtig. Von daher keine entschuldigung aber wie wärs mal mit nachdenken: wie würdet ihr euch fühlen ,wenn andere völker euch in dieser weise missbrauchen- denn das genau ist es was hier passiert.