• 22. Mai 2012



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Jagdbehörde des Landkreises prüft, ob Verstoß gegen die Naturschutzgebietsverordnung vorliegt


Beobachter meldet Schüsse auf Gänse und Schwäne in geschützter Flachwasserzone

27.01.2012 05:24 Uhr |


Von Anett Roisch


Jährlich nutzen verschiedene Gänse- und Entenarten den Drömling als Rastplatz. Jetzt hat ein Besucher des Naturparks bebachtet, dass auf Gänse und Schwäne an der Flachwasserzone bei Piplockenburg geschossen wurde. Nach der Naturschutzgebietsverordnung ist die Jagd an diesem Schlafplatz streng verboten.

Jährlich nutzen verschiedene Gänse- und Entenarten den Drömling als Rastplatz. Jetzt hat ein Besucher des Naturparks bebachtet, dass auf Gänse und Schwäne an der Flachwasserzone bei Piplockenburg geschossen wurde. Nach der Naturschutzgebietsverordnung ist die Jagd an diesem Schlafplatz streng verboten. | Foto: privat/Roisch Jährlich nutzen verschiedene Gänse- und Entenarten den Drömling als Rastplatz. Jetzt hat ein Besucher des Naturparks bebachtet, dass auf Gänse und Schwäne an der Flachwasserzone bei Piplockenburg geschossen wurde. Nach der Naturschutzgebietsverordnung ist die Jagd an diesem Schlafplatz streng verboten. | Foto: privat/Roisch

Ein Besucher des Naturparks Drömling beobachtete, dass in der Flachwasserzone bei Piplockenburg auf Gänse und Schwäne geschossen wurde. Jetzt prüft die Jagdbehörde des Landkreises, ob ein jagdrechtlicher Ordnungswidrigkeitstatbestand vorliegt.

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Piplockenburg/Mannhausen l Östlich von Piplockenburg befindet sich unmittelbar nördlich des Mittellandkanals die künstlich geschaffene Flachwasserzone Mannhausen, die als Teil des Naturschutzgebiets Ohre-Drömling ausgewiesen ist und zahlreichen wasserliebenden Vögeln als Lebensraum dient. Viele Naturfreunde nutzen die Aussichtsplattform, um ganz in Ruhe die Natur zu genießen und die Vögel zu beobachten.

Ein Besucher stellte am 3. Januar um 8.20 Uhr an der Flachwasserzone fest, dass auf abfliegende Gänse und Schwäne geschossen wurde. Dieser Besucher meldete seine Beobachtungen sofort der Naturparkverwaltung.

Nach der Naturschutzgebietsverordnung "Ohre-Drömling" ist die Jagd an Schlaf- und Rastplätzen streng verboten. "Dieser Verstoß gegen die Naturschutzgebietsverordnung wurde von uns bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Börde angezeigt", berichtete Wolfgang Sender, Mitarbeiter der Naturparkverwaltung Drömling.

Seit Fertigstellung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme hat die Flachwasserzone als Rast- und Schlafplatz besonders für nordische Arten eine große Bedeutung. "Zeitweise rasten dort etwa 30000 Saat- und Blässgänse, einige Tausend Kraniche sowie 120 Sing- und Zwergschwäne. Unter den vielen nordischen Gänsen befinden sich oftmals seltene geschützte Arten wie Kurzschnabel-, Zwerg- sowie Rothalsgänse", beschrieb Sender und betonte: "Es ist unmöglich, bei einem mehrere Tausend Gänse umfassenden Trupp beim Auffliegen vom Schlafplatz die einzelnen Arten zweifelsfrei anzusprechen. Daher besteht die Gefahr, dass bei der Jagd besonders geschützte Arten getroffen werden."

Auf Nachfrage bestätigte Manfred Becker, Sachbearbeiter im Jagdwesen, dass der geschilderte Sachverhalt in einer Anzeige des Naturparks Drömling vorliegt.

"Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro erfolgen."

Daniel Görges, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt des Landkreises Börde

"Durch die Jagdbehörde erfolgt derzeit die Ermittlung der Person sowie die Prüfung von jagdrechtlichen Ordnungswidrigkeitstatbeständen. Sofern die Person ermittelt ist, wird sie die Möglichkeit erhalten, sich zu den Anschuldigungen zu äußern", sagte Daniel Görges, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt. Er betonte: "Sind Ordnungswidrigkeitstatbestände nachweisbar, wird gegen die Person ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro erfolgen."


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Copyright © Volksstimme 2012
Dokument erstellt am 2012-01-27 05:24:08
Letzte Änderung am 2012-01-27 05:24:08


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