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Versuchter Totschlag Angeklagte vermindert schuldfähig

13.02.2014, 13:37

Stendal (ge) l Eine 24-Jährige steht in Stendal wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor Gericht. Sie soll unter anderem einen Hammer nach ihrem Lebensgefährten geworfen und diesem nach einer Attacke mit einem Brotmesser eine Schnittverletzung an der Hand zugefügt haben soll. Des Weiteren wird ihr vorgeworfen, ihm an einem anderen Tag eine zuvor zum Konsumieren von Rauschgift benutzte Wasserpfeife an den Hals geworfen zu haben.

Dessen nicht genug, wirft ihr die Anklage vor, dem durch eine tiefe Schnittwunde Verletzten mit einer Bierflasche zugesetzt zu haben. Schon zuvor soll sie die Drohung "Ich bringe dich um" ausgestoßen haben. Der Psychiater, dessen Gutachten während der Prozessfortsetzung am Mittwoch, 12. Februar, gehört wurde, bescheinigte der Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung und Rauschgiftabhängigkeit. Und damit einhergehend verminderte Schuldfähigkeit.