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Abwassersystem in Havelberg soll flutsicher saniert werden - aber nur mit Fördergeld Land will 80 Prozent zuzahlen

Von Ingo Freihorst 17.07.2014, 03:19

Was in Havelberg einst gang und gäbe war, ist inzwischen verboten: Ungeklärtes Abwasser darf nicht mehr in die Havel eingeleitet werden. Bei Extremhochwasser wird das für die Stadtinsel zum Problem.

Havelberg l Die Domstadt verfügt über ein Mischwasserkanalsystem, in diesem wird neben dem Abwasser also auch Regenwasser transportiert. Beim Bau dieser Anlage dachte kaum jemand an die Jahrhunderthochwasser, welche der Stadt und der Region 2002 und im Vorjahr zusetzten. Denn diese beiden Extreme sorgten dafür, dass das von der Stadtinsel sowie aus Richtung Sandau kommende Abwasser nicht mehr zur Kläranlage hochgepumpt werden konnte.

Statt dessen mussten mobile Pumpen samt Schlauchleitungen installiert werden, welche das Abwasser in Stadtgraben, Winterhafen und Havel ableiteten. Was aus der Sicht des Landratsamtes Stendal eigentlich illegal war. Rein rechtlich gesehen hätten die Stadtinsel sowie die angeschlossenen Orte evakuiert werden müssen.

Schon seit 2002 drängt der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Havelberg TAHV auf eine Lösung. Denn wenn das Wasser der Havel um Havelberg so extrem ansteigt, ist dies zumeist der Polderflutung zu verdanken. Weil das jedoch einzig und allein zur Entlastung der Unterlieger an der Elbe erfolgt, will und kann der TAHV die enormen Kosten für die erforderliche hochwassersichere Umrüstung des Kanalnetzes nicht komplett aus eigener Tasche bezahlen.

Jetzt, im Gefolge der Flutkatastrophe des Vorjahres, scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen: Beim Besuch des Ministerpräsidenten Reiner Haseloff im Herbst vergangenen Jahres war dieser daraufhin angesprochen worden, sein Staatssekretär gab daraufhin eine Zusage für eine 80-prozentige Förderung.

Zusicherung ist noch kein Zuwendungsbescheid

Vor einem Monat traf nun auch ein entsprechendes Schreiben des Landesverwaltungsamtes in Havelberg ein, wie Stadtwerkeleiter Günter Hasstedt auf der TAHV-Versammlung in Sandau berichtete.

Darin wird eine Förderung von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zugesichert. Als Höchstbetrag werden 1,2 Millionen Euro beziffert. Der Haken: Das Schreiben ist noch kein Zuwendungsbescheid. - Erst wenn dieser vorliegt, fließen die Gelder. Doch fehlen für diesen noch einige Unterlagen.

Bislang war diese Position im Wirtschaftsplan des TAHV noch mit einem Sperrvermerk versehen worden. Die Versammlung beschloss nun die Aufhebung der Sperre, zugleich sollen die Fördermittel beantragt werden. Vielleicht könnte das Vorhaben aber auch mit über den staatlichen Fluthilfefonds bezuschusst werden.

"Jetzt muss mit der Planung begonnen werden, damit noch in diesem Jahr die Förderanträge gestellt werden können", erklärte Günter Hasstedt. Allerdings sei das Jahr 2015 in Havelberg äußerst ungünstig für solch umfassende Bauvorhaben - schließlich läuft dann die Bundesgartenschau.

"Ohne eine detaillierte Planung ist unklar, welche Posten überhaupt gefördert werden können", wies Havelbergs Bürgermeister Bernd Poloski als TAHV-Mitglied hin. Ohnehin sei die Planung für einen Förderantrag unerlässlich. Denn dann könnte sich womöglich auch herausstellen, dass nur die Hälfte der Baukosten gefördert werden kann. - Was dann wiederum für den Wasserverband und auch seine Kunden nicht tragbar wäre - "das können wir unseren Bürgern nicht zumuten!"

Der Havelberger Bürgermeister kann die Aufregung beim Landkreis wegen des Abschlagens des Abwassers in die Havel ohnehin nicht verstehen: "Das ist bei Hochwasser so gering - als ob ich in den Bodensee pinkeln würde."