1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Havelberg
  6. >
  7. "Waldbesitzer verschenken bares Geld"

Förderanträge auf Fluthilfe werden nur sehr zögerlich eingereicht / Frist endet am 31. Dezember dieses Jahres "Waldbesitzer verschenken bares Geld"

Von Ingo Freihorst 14.08.2014, 03:17

Nicht nur Hausbesitzer können für Flutschäden staatliche Hilfe beantragen, sondern auch Waldbesitzer. Doch gibt es in deren Kreisen bislang nur wenig Resonanz.

Elbe-Havel-Land l Der Große Waldgärtner hat im Kiefernwald zwischen Fischbeck und Schönhausen mächtig zu tun. Der schwarzbraune Rüsselkäfer - denn um einen solchen handelt es sich hierbei - bevorzugt die Rinde von absterbenden Kiefern als Lebensraum für seine Larven. Diese zerstören die Bastschicht, welche den Baum versorgt - was dessen Ende beschleunigt.

Und in diesem Revier nahe der Bundesstraße gibt es viele absterbende Bäume. Noch immer kündet dicht anbei ein im Vorjahr neu entstandener See von der Flutkatastrophe - hier wurden sogar seltene Schwarzstörche gesichtet.

Peter Sültmann leitet das Betreuungsforstamt "Elb-Havel-Winkel" in Genthin, er wundert sich, dass die Waldbesitzer bares Geld verschenken. Denn bislang ist deren Resonanz bei der Beantragung von Erstattungen für Flutfolgeschäden eher verhalten. Viel Zeit haben sie nicht mehr: am 31. Dezember endet die Antragsfrist.

"Mehr als ein Jahr nach dem Deichbruch werden mehr und mehr Schäden in den Wäldern sichtbar", erklärt der Amtsleiter. Waldbesitzer sollten ihre Flächen darum regelmäßig auf einsetzende Schäden kontrollieren - denn absterbende Bäume müssen möglichst alsbald gefällt werden. Denn ihnen droht nicht nur Käferbefall, auch ihr Holz verliert rasch an Wert. Bei toten Kiefern verfärbt es sich bläulich, es taugt dann nur noch als Industrieholz - für Zellstoff oder Spanplatten.

Totes Holz nur wenig wert

Bekommt ein Waldbesitzer für Stammholz zwischen 50 und 70 Euro je Festmeter, sind es beim Industrieholz nur noch maximal 20 Euro. Für bläuliches Holz gibt es noch weniger - ein enormer Verlust. Die staatliche Fluthilfe hilft auch, diesen Ertragsausfall zu minimieren: Bei einem Bestandsschaden kann ein Zuschuss für aufgearbeitetes Kalamitätsholz beantragt werden. Staatliche Fluthilfe kann laut Richtlinie des Bundeslandes zudem "für Schäden an Forstkulturen sowie am aufstockenden Bestand" beantragt werden, immerhin 80 Prozent werden erstattet. Gefördert werden ferner Wiederaufforstung, Vorarbeiten sowie der Schutz und die Pflege der Kulturen.

"Waldbesitzer, welche einen Antrag stellen möchten, sollten sich vorab dringend im Amt beraten lassen", rät Peter Sültmann. Das erledigen er selbst sowie der Funktionsbeamte Dirk Bartsch. Sofern der Wunsch besteht, werden die Antragsteller auch beim Ausfüllen der Anträge unterstützt. Melden müssen sie sich allerdings selber - angeschrieben wurden vorab bereits alle.

Das Betreuungsforstamt Elb-Havel-Winkel ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15.30 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr unter 03933/2535 zu erreichen.