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Angeklagter: "Dann gehe ich eben in den Knast" 400 Euro für Beleidigung

01.10.2014, 13:50

Stendal (hä) l Weil er seine Nachbarin mit deftigen Schimpfworten beleidigt hat, ist ein 50-jähriger Hauseigentümer aus einem Ort bei Stendal vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. Damit bestätigte Strafrichterin Petra Ludwig einen zuvor ergangenen Strafbefehl in selber Höhe, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte. Weil die Beleidigung "nicht sehr erheblich" war, habe die Richterin es bei der "geringen Strafe" aus dem Strafbefehl belassen. Ersatzweise könne er die Geldstrafe auch im Gefängnis absitzen, sagte sie zum Angeklagten. "Dann werde ich eben in den Knast gehen", waren daraufhin seine letzten Worte. Mehr lesen Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme oder im E-Paper.