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Stadtrat beschließt mit der Hauptsatzung die Anpassung der Aufwandsentschädigungen Nach 20 Jahren mehr Geld für Räte

Von Andrea Schröder 15.10.2014, 03:08

In der zweiten Sitzung des neuen Havelberger Stadtrates standen insgesamt 27 Punkte auf der Tagesordnung. Darunter einer zur Hauptsatzung, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Aufwandsentschädigungen gemäß einem Runderlass des Innenministeriums anzupassen.

Havelberg l Eine 20-prozentige Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder soll es für Stadträte, Ortsbürgermeister und berufene Bürger geben. Das hört sich erstmal viel an. Bedenkt man aber, dass die Entschädigungen in den vergangenen 20 Jahren gleich geblieben sind, dürfte die Zeit reif sein für eine Erhöhung. So sieht es nicht nur der Runderlass des Innenministeriums vom Juni dieses Jahres, sondern auch die meisten Stadträte, die über die Änderung der Hauptsatzung zu beschließen hatten. Erhöhung ist deshalb wohl auch der falsche Begriff, wie Bürgermeister Bernd Poloski in der Diskussion anmerkte. Vielmehr soll es ein Ausgleich für ein Prozent Inflationsverlust pro Jahr sein.

Ratsmitglied Volker Kanzler hatte den Antrag gestellt, die Aufwandsentschädigungen für die Räte so zu belassen wie sie sind. Angesichts des ständigen Sparauftrages, den die Stadt hat, und mit Blick darauf, dass die Kommunalaufsicht die Stadt zum Beispiel auffordert, die Kita-Satzung zu verändern, um mehr Geld einzunehmen, sehe er diese Erhöhung als falsch an. Auch Sven Hetke sprach von "einem falschen Signal". Er hätte solch einen Runderlass nicht erwartet.

Eine Würdigung des Ehrenamtes

"Die Anpassung der Aufwandsentschädigung ist eine Würdigung des Ehrenamtes", sagte dagegen Herbert Luksch, der die Diskussion auch schon vom Kreistag her kennt. Stadtratsvorsitzender Gerhard Imig gab zu bedenken, dass die Fraktionen seit Jahren auf Zuschüsse verzichtet haben und auch nie Fahrtkosten beansprucht wurden. Der Stadtrat habe über 20 Jahre die Kosten für die Stadt niedrig gehalten. Deshalb könne er auch jetzt mit einem guten Gewissen den Bürgern die Anpassung erklären. Udo Mintus, zugleich Ortsbürgermeister in Vehlgast-Kümmernitz, machte auf die langen Fahrwege aufmerksam, die in seiner Ortschaft mit den Ortsteilen erforderlich sind. Der Antrag von Volker Kanzler wurde mit drei Ja-, 13 Neinstimmen und drei Enthaltungen abgelehnt. Der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung wurde bei einer Gegenstimme gefasst.

Somit gelten ab Januar des nächsten Jahres folgende Regelungen: Jedes Stadtratsmitglied erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung von 98 Euro (bisher 82 Euro). Pro Teilnahme an der Rats- oder Ausschusssitzung gibt es 16 Euro (13 Euro). Sachkundige Einwohner erhalten pro Ausschusssitzung 16 Euro (13 Euro). Der Stadtratsvorsitzende bekommt zusätzlich monatlich 122 Euro (102 Euro), Ausschuss- und Fraktionsvorsitzende 61 Euro (51 Euro), bei doppelter Funktion sind es 92 Euro (77 Euro). Ortsbürgermeister erhalten monatlich 180 Euro (150 Euro), Mitglieder des Ortschaftsrates 18 Euro (15 Euro).

Der Runderlass des Ministeriums gilt im Übrigen auch für andere Ehrenämter etwa in den Feuerwehren. Dass diese Anpassungen erfolgen sollen, sind sich die Ratsmitglieder einig. Allerdings ist dies nicht Bestandteil der Hauptsatzung. Die Kommunalaufsichten sind angehalten, Satzungen von Kommunen nicht zu beanstanden, wenn sich die Beträge in den vorgegebenen Rahmen bewegen.