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Havelberger Stadtrat bringt wichtige Beschlüsse zum Städtebaulichen Denkmalschutz auf den Weg Fassaden erhalten eine Verjüngung

Von Dieter Haase 03.02.2015, 02:17

Um Förderungen von Bauvorhaben im Rahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes noch möglichst schnell auf den Weg zu bringen, ist in der vergangenen Woche der Havelberger Stadtrat zusammengekommen.

Havelberg l Alle Beschlüsse zu den oben erwähnten Baumaßnahmen sind einstimmig ausgefallen. Zu ihnen gehört die Fassadensanierung am Wohn- und Geschäftshaus Markt 16/17 (nebenstehendes Foto), die auf rund 71000 Euro geschätzt worden ist. Der Stadtrat stimmte einer 40-prozentigen Förderung dafür zu.

Der derzeitige Zustand der Fassade ist vor allem im Bereich der am öffentlichen Zu- und Durchgang liegenden Gebäudeteile in hohem Maße unzureichend. Er zeigt sich zudem stadtbildstörend, da über das Grundstück vom Markt aus als Fußweg ein Zugang zu einem öffentlichen Parkplatz und zum südlichen Abschnitt der Langen Straße verläuft. Die Nebengebäude grenzen hier direkt an den öffentlichen Raum an.

Der Eigentümer beabsichtigt die Instandsetzung der Fassaden des Hauptgebäudes und der Hofgebäude.

"Mit der Fassadensanierung wird ein städtebaulicher Missstand in einer besonders prägnanten Lage des historischen Stadtkerns beseitigt", heißt es in dem Stadtratsbeschluss.

In Domstraße 9 soll wieder Leben einziehen

Ebenfalls eine Fassadensanierung zum Inhalt hatte der Beschluss über die 40-prozentige Förderung des Bauvorhabens Domstraße 9, die mit knapp unter 30000 Euro zu Buche schlägt. Dieses Haus, das sich kurz vor der Einmündung der Domstraße in die Fischerstraße befindet, steht zurzeit leer. Der derzeitige Zustand der Fassade ist vor allem auf der Hofseite unzureichend und steht einer Nutzbarkeit des Gebäudes entgegen. Mit der Instandsetzung und Modernisierung - unter anderem Bauwerkstrockenlegung, Wärmedämmung der Fassade, Außenputz und Anstrich, Erneuerung der Fenster und Außentüren - beabsichtigen die Eigentümer, das Wohn- und Geschäftshaus wieder einer Nutzung zuzuführen.

Sanierung der Fassade mit Krugtor und Relief

Ein dritter Förderantrag, der vom Stadtrat beschlossen worden ist, betrifft ein Bauvorhaben in der Krugtorstraße 8. An diesem soll eine Sanierung der Fassade am östlichen Giebel erfolgen. Der Zustand dieser Fassade ist sowohl im Bereich des vorhandenen Fachwerkes als auch im Erdgeschoss mit den noch vorhandenen baulichen Resten des Krugtores und des Reliefs unzureichend. Eine Sanierung ist dringend erforderlich, wobei die jetzige bauliche Struktur aus Fachwerk und Putzfassade im Erdgeschoss erhalten bleiben soll.