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Kritische Anfragen und Hinweise auf der Ratssitzung Straßenreinigungssatzung in Kamern gilt für alle Bürger

Von Ingo Freihorst 24.02.2011, 17:39

Der Winter hat sich zwar noch einmal mit eisigen Minusgraden zurückgemeldet, doch ist der Schneefall in den letzten Tagen ausgeblieben. Zum Glück: Denn wegen des Winterdienstes wurde während der Einwohnerfragestunde auf der Ratssitzung in Kamern rege diskutiert.

Kamern. Der Gehweg vor ihrem Grundstück in der Chausseestraße sei eindeutig als Radweg R 2 ausgeschildert, informierte Brunhilde Rohde die Ratsmitglieder. Ihrer Meinung nach müsste somit auch die Gemeinde für das Räumen des touristisch bedeutsamen Weges sorgen, wie es auch ab dem Ortsausgang in Richtung Wulkau geschehe.

Zudem führe der Weg weiter vorm Neubaublock entlang bis nach Hohenkamern - und an jenen Stellen werde ebenfalls kein Schnee geräumt. Beim Räumdienst müssten sich dann aber auch alle Anwohner an diese Satzung halten.

Erhard Michael bekräftigte, dass die Satzung für alle Bürger gilt. Der Gemeinderat müsse aber auch beachten, dass die Bürger immer älter werden und irgendwann ihren Pflichten nicht mehr nachkommen können. Dazu müssen Alternativen gefunden werden.

Die örtliche Straßenreinigungssatzung wurde im Jahr 2000 verabschiedet, antwortete Bürgermeister Klaus Beck. Im Paragrafen 3 ist der Winterdienst geregelt: Ist kein Weg vorhanden, muss vor dem Grundstück ein Streifen von anderthalb Metern Breite geräumt werden. Gibt es wie in der Chausseestraße nur einen einseitigen Gehweg, sind die Anwohner der Wegseite in Jahren mit geraden Endziffern mit Schneeschieben an der Reihe, dazwischen die andere Seite. Der Weg nach Wulkau wird geräumt, weil dieser Weg außerhalb der Kommune liegt.

Diese Satzung gilt auch für einen kombinierten Rad- und Fußweg wie in der Chausseestraße. Früher hätten hier ausnahmsweise Gemeindeangestellte zeitweise den Schnee geräumt, doch sei das dieses Jahr mangels Personals nicht mehr möglich. Die Gemeinde versucht zwar, diesen kombinierten Weg an die kreisliche Straßenbehörde abzugeben, doch weiß bislang niemand, ob dies so klappen könne.

Sollte ein Bürger beruflich oder altersbedingt nicht in der Lage sein, den Winterdienst auszuüben, könne er entweder seine Nachbarn darum bitten oder aber die Dachdeckerfirma Schneider aus Wulkau, welche in Kamern die Gehwege von Schnee befreit, damit beauftragen. Gegen ein pauschales Entgelt übernimmt diese dann den Winterdienst vor dem entsprechenden Grundstück, erklärte Klaus Beck.

Bislang nutzen dieses Angebot vier Bürger in Kamern, war von Helmut Schneider zu erfahren. Jeden Winter werden dazu Handzettel an die Haushalte in Kamern verteilt. Im persönlichen Gespräch wird dann der Winterdienst mit dem Auftraggeber genau abgestimmt.

Dass in Hohenkamern der Schnee nicht geräumt werde, konnte Ratsmitglied Klaus-Peter Liermann auf Nachfrage des Bürgermeisters so nicht bestätigen. Jeder schiebe selbst vor seinem Grundstück, berichtete er.

Jeder Anwohner sei verpflichtet, das Grundstück vor seinem Haus bis zur Straßenmitte sauberzuhalten, ergänzte Caren Pfundt aus Wulkau. Darin inbegriffen sei auch ein Straßengraben, beantwortete sie eine weitere Frage von Brunhilde Rohde.

In Schönfeld existiere derzeit noch keine Straßenreinigungssatzung, erklärte Klaus Beck. Vielleicht gab es dort bislang keinen Bedarf. Dieses Recht gilt noch bis nächstes Jahr, dann müssen alle Satzungen in der Gemeinde vereinheitlicht sein.

"Wir als Kommune müssen künftig mehr auf die Einhaltung des Winterdienstes achten", zog der Bürgermeister eine erste Konsequenz aus den Anfragen und Hinweisen der Bürger.