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Stadt schließt Zweckvereinbarung mit Arneburg-Goldbeck ab Havelberg kümmert sich um Gefahrenabwehr in Neuwerben

Von Andrea Schröder 20.04.2011, 06:27

Havelberg wird mit der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck eine Zweckvereinbarung abschließen, in der die Aufgaben der Ordnung und Sicherheit und der Gefahrenabwehr geregelt sind. Hierbei geht es um die Kolonie Neuwerben, die zur Hansestadt Werben westlich der Elbe gehört.

Havelberg. Wenn es in Neuwerben brennt, rücken die Nitzower oder die Havelberger Feuerwehr aus. Das gilt auch bei anderen Rettungsmaßnahmen und bei Hochwasser. Schließlich ist der Anfahrtsweg von der Einheitsgemeinde Havelberg aus wesentlich kürzer als von der Stadt Werben. Zumal die Elbe die kleine Siedlung von ihrer Stadt trennt. Eine Hilfeleistung innerhalb der geforderten Hilfsfrist von zwölf Minuten ist von Werben aus nicht möglich. Laut Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalts können die Stadt oder der Landkreis im Rahmen der Nachbarschaftshilfe um den Einsatz der Feuerwehren aus Havelberg ersuchen.

Das wird schon lange so praktiziert und nun in Form einer Zweckvereinbarung festgehalten. Zum Beispiel übernimmt Havelberg auch die Deichwachen im Bereich Neuwerben, berichtete Ordnungsamtsleiter Klaus Heidrich im Umweltausschuss.

Was ist mit Kosten, die Havelberg durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr entstehen, oder einem finanziellen Ausgleich, wollte Ratsmitglied Sven Hetke wissen und verwies auf die Haushaltskonsolidierung, in der sich die Stadt befindet. Volker Kanzler sprach Winterdienst und Straßenreinigung an. Brand- und Hilfeleistungen sind im Rahmen der Nachbarschaftshilfe bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern Luftlinie kostenfrei, antwortete Klaus Heidrich. Auch innerhalb des Hochwasserschutzes entstehen der Stadt keine Kosten, weil sie dem Katastrophenfall unterliegen und somit der Landkreis die Kosten trägt. Eine Unterhaltung der Straßen ist nicht erforderlich, weil die Wege nach Neuwerben Feld- und Forstwege und somit keine gewidmeten Straßen sind.

Mit der Ergänzung, dass Kosten, die über das Maß von Leistungen nach dem Brand- und Hilfeleistungsgesetz hinausgehen und nicht durch Dritte ersetzt werden, von Arneburg-Goldbeck zu erstatten sind, stimmte der Ausschuss mehrheitlich der Beschlussvorlage zu. Im Hauptausschuss votierten die Mitglieder einstimmig dafür. Der Stadtrat beschließt am 5. Mai darüber.