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Leserbrief Journalistische Sorgfaltspflicht

04.02.2014, 10:10

Zum Kommentar "Kein Beispiel für die Schule" erreichte die Redaktion folgende Lesermeinung:

Ein Satz wie "Wenn man sich in Diktaturen an die Regeln hält, passiert einem nichts", kann so, wenn er dann so gefallen ist, nicht stehen bleiben. Die Frage bleibt aber, ist er so gefallen oder ist es ein aus dem Zusammenhang herausgelöstes Zitat. Der Gedanke ist für mich nicht abwegig, wenn ich den Artikel von Herrn Grafe in der Zeit "Die sind alle noch da" zugrunde lege. Er verwendet in diesem Artikel aus "dem Kontext gerissene Textteile" aus meiner Ablehnung eines Papiers der Kultusministerkonferenz zur Darstellung der DDR im Unterricht. Dabei macht er sich auch nicht einmal die Mühe, meinen richtigen Namen zu recherchieren. Da ist die Frage nach journalistischer Sorgfaltspflicht nicht ganz abwegig.

Karl-Heinz Reck

Kultusminister a.D.

Salzwedel