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Immer noch keine Klageerwiderung / Günter Zogbaum wundert sich über Landesverwaltungsamt Ein Amt liegt im Dornröschenschlaf

Von Markus Schulze 24.05.2014, 03:17

Die Kunrauer Ortsgruppe vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wundert sich, warum die Gegenseite auf die Klagebegründung zur Schweinemastanlage noch immer nicht reagiert hat.

Kunrau l "Wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge in Sachen Schweinemastanlage?", wollte Kunraus Ortsbürgermeister Uwe Bock bei der Ratssitzung am Dienstag vom anwesenden Sprecher der BUND-Ortsgruppe, Günter Zogbaum, wissen.

Zogbaum antwortete, dass die Ortsgruppe bereits im vergangenen Jahr Klage samt Begründung eingereicht habe. "Die Gegenseite hat darauf aber noch nicht reagiert, obwohl sie vom Gericht dazu aufgefordert wurde und die Frist längst verstrichen ist." Zogbaum kann sich das nur so erklären, dass den Investoren aus Bad Bent-heim sowie dem Landesverwaltungsamt in Halle die Argumente fehlen.

Außerdem verwies der BUND-Ortsgruppensprecher auf die Internetseite des Landesverwaltungsamtes, wo noch das alte Baurecht, aber nicht die seit dem 11. Juni 2013 geltende Novelle präsentiert werde. Nach der neuen Fassung seien Bauvorhaben im Außenbereich nämlich nur dann zulässig, wenn dem keine öffentliche Belange entgegenstehen und wenn es sich um die Errichtung einer Anlage zur Tierhaltung handelt, die unter anderem einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Dementsprechend, so Zogbaum, dürfte die Schweinemastanlage nicht gebaut werden.

Sein vernichtendes Urteil: "Entweder sind das beim Landesverwaltungsamt alles vertrottelte Schlafmützen, die von der Baurechtsänderung noch gar nichts mitbekommen haben und erst von einem Märchenprinz aus dem Dornröschenschlaf wachgeküsst werden müssen. Oder das ist eine Kampagne des Desinteresses. Das wäre allerdings ein Skandal", wetterte er. Er wisse nicht, welche dieser beiden Varianten zutreffen, "aber mein Vertrauen in das Amt tendiert gegen Null".

Die Volksstimme konfrontierte das Landesverwaltungsamt in Halle mit diesen Aussagen. Zum Vorwurf, dass die Internetseite eine veraltete Version des Baurechts aufzeige, entgegnete Pressesprecherin Gabriele Städter, dass die Seiten des Landesverwaltungsamtes nach einem Hacker-Angriff wegen technischer Probleme nach wie vor nicht vollständig nutzbar seien. Daher sei dort auch noch eine alte Fassung des Baurechts zu finden. Derzeit bemühe man sich aber um eine Aktualisierung. Dass das Amt die Klagebegründung noch nicht erwidert habe, liege daran, dass es sich bei der Kunrauer Schweinemastanlage um einen sehr komplexen Sachverhalt handele und man nichts überstürzen, sondern lieber alles genau prüfen wollte. Die entsprechende Erwiderung werde dem Gericht aber in Kürze übermittelt.