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Mann muss erneut wegen Drogendelikts vor Gericht Verteidigerin lässt Deal platzen

Von Wolfgang Biermann 10.06.2014, 01:30

Stendal/Beetzendorf l Das Landgericht Stendal verhandelt ab heute zum wiederholten Mal in einem Berufungsprozess gegen einen vielfach vorbestraften Hamburger. Der 54-Jährige ist angeklagt, in den Jahren 2010/11 eine groß angelegte Cannabis-Indoor-Anlage im Beetzendorfer Ortsteil Tangeln finanziert zu haben, um das von dem rechtskräftig verurteilten Betreiber der Anlage gewonnene Marihuana (5,5 Kilogramm) mit seiner Einlage von 7000 Euro zu verrechnen.

Die Verfahrensgeschichte ist lang. Vor dem Amtsgericht Salzwedel hatte der Angeklagte zusammen mit seiner Verteidigerin einen sogenannten Deal mit der Staatsanwaltschaft Stendal und dem Richter geschlossen: umfassendes Geständnis gegen eine Bewährungsstrafe. So kam es denn auch im Mai 2012. Der heute 54-Jährige wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Doch die Verteidigerin ließ den Deal kurz vor Ablauf der Rechtsmittel-einlegefrist platzen und legte - völlig unüblich - Berufung gegen das Urteil ein. Es sei nur ein "Formal-Geständnis aus taktischen Gründen" gewesen, um ihren Mandanten aus der Haft zu bekommen, begründete die Anwältin im daraufhin anberaumten Berufungsprozess vor dem Landgericht Stendal im Februar vorigen Jahres ihren "Vertragsbruch".

Genutzt hatte es dem Angeklagten jedoch nicht. Denn die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge wies nach umfangreicher Beweisaufnahme die Berufung gegen die Bewährungsstrafe zurück, wobei das Gericht sein Urteil vor allem auf die Aussage des Betreibers der Cannabis-Indoor-Anlage als Belastungszeuge stützte.

Der Staatsanwalt drohte der Verteidigerin wegen des Dealbruchs mit standes- und strafrechtlichen Sanktionen wegen "wissentlich falscher Angaben" an. Ob die Sanktionen erfolgten, ist nicht bekannt. Die Verteidigerin legte indes Revision beim Oberlandesgericht in Naumburg gegen das Berufungsurteil vom März 2013 ein. Die Richter dort hoben das Urteil der Strafkammer 10 auf und verwiesen es zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Stendal zurück. Sieben Verhandlungstage hat die Strafkammer 11 dafür bis Ende dieses Monats angesetzt.