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Verbandsgemeinderat verabschiedete Hauptsatzung / Vergabeausschuss kann Aufträge bis 100000 Euro vergeben Sachkundige Einwohner im Ausschuss gestrichen

Von Walter Mogk 09.07.2014, 03:17

Beetzendorf l Sachkundige Einwohner, die in den Ausschüssen des Verbandsgemeinderates mitarbeiten, sieht die neue Hauptsatzung der Verbandsgemeinde (VG) nicht mehr vor. Auf Antrag der Unabhängigen Fraktion wurde der entsprechende Passus im Entwurf, den die VG-Räte während ihrer konstituierenden Sitzung diskutierten, bei sechs Enthaltungen gestrichen. Er beinhaltete wie bisher einen sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme im Ordnungs- und Feuerschutzausschuss. "Diese Regelung hatten wir in der vorigen Wahlperiode, um VG-Wehrleiter Bert Juschus in die Ausschussberatungen einzubeziehen. Doch der ist jetzt selbst Ratsmitglied, so dass das nicht mehr notwendig ist", begründete Unabhängigen-Fraktionschefin Ninett Schneider.

Heinrich Schmauch (CDU) hegte Bedenken gegen den Verzicht auf sachkundige Einwohner. "Es ist für einen Ausschuss befruchtend, wenn Impulse von außen kommen und jemand drin ist, der auch mal quer denkt", erklärte er. Zudem sei es auch möglich, dass Bert Juschus bei einigen Themen vom Mitwirkungsverbot betroffen sein könnte oder mal kontroverse Feuerwehr-Angelegenheiten besprochen werden müssten, und dann könne ein sachkundiger Einwohner im Ausschuss wertvoll sein. "Wir sagen immer, dass wir uns als Rat öffnen wollen. Doch wenn wir so herangehen, ist das nur ein Lippenbekenntnis", kritisierte Schmauch.

Der Hanumer Wolfgang Schulz wies darauf hin, dass die Hauptsatzung jederzeit änderbar sei. "Wenn wir den Bedarf sehen, können wir handeln", meinte er. Und auch Ninett Schneider wollte den Verzicht nicht für alle Zeiten festschreiben. Sie schlug vor, das Thema in den Ausschüssen noch einmal zu diskutieren.

Bei sieben Enthaltungen und einer Nein-Stimme von VG-Bürgermeisterin Christiane Lüdemann wurde außerdem der Antrag der "Unabhängigen" angenommen, den Hauptausschuss in Vergabeausschuss umzubenennen und mit der Kompetenz auszustatten, künftig Aufträge bis zu einem Bruttovolumen von 100000 Euro selbstständig zu vergeben. "Das schafft kurze Wege, um Aufträge auch kurzfristig auslösen zu können", erklärte Ninett Schneider. Bisher lag die Höchstgrenze bei 30000 Euro.

Die neue Hauptsatzung, die nun auch eine Einwohnerfragestunde im Hauptausschuss vorsieht, und die in der VG eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden kann, wurde vom Rat bei vier Enthaltungen angenommen.