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Illegale Überbauung aus DDR-Zeiten erfordert Mehrkosten für Sanierung eines Abzugsgrabens Fachdienst prüft Rohrbruch über Monate

Von Harald Schulz 30.07.2014, 03:17

Handlungsbedarf ist angemahnt, nicht erst seit der Gewässerschau des Unterhaltungsverbands Obere Ohre und Aller im März diesen Jahres. Eine unterirdische Verrohrung eines Abzugsgrabens in Kusey ist so marode, dass sie einstürzen könnte. Doch ein nicht genehmigter Bau behindert schon lange die Sanierung.

Kusey l Die ganze Situation ist allen Beteiligten hinlänglich bekannt - und das schon zu Zeiten vor der Wende. Nur damals, da war die Verrohrung der Betonteile des Abzugsgrabens hinter den Grundstücken entlang der Lupitzer Straße noch intakt. Jetzt müsste die unterirdische Rohrleitung möglicherweise komplett erneuert werden. Die Summe von bis zu 30000 Euro wurde bei der Gewässerschau benannt. Das wären die Kosten, wenn eine unterirdische Sanierung erfolgen würde. Dagegen sprechen Fachleute von Kosten um die 2500 Euro, könnte die Erneuerung der brüchigen Rohrleitung im freien Zugang erfolgen. Die entscheidende Frage: Wer bezahlt welche Summe?

Wie der Geschäftsführer des Unterhaltungsverbands Obere Ohre und Aller, Hagen Müller, bereits bei der Gewässerschau der Schaukommission im März verdeutlichte, ist zumindest ein unterirdisches Rohrelement gebrochen. Zudem hat eine visuelle Untersuchung mit einer sogenannten Kameramaus ergeben, dass dieses Betonteil einen seitlichen Durchbruch erhalten hat, aus dem ein anderes Rohr hineinragt, aus dem "irgendetwas Übles", so Müller damals, eingeleitet wird. Nicht nur dieses Rohr ist nicht genehmigt. Auch das Gebäude, das über der Verrohrung bereits zu DDR-Zeiten dort hin gebaut wurde, ist nie amtlich genehmigt worden, ist bei der Wasserwirtschaft im Salzwedeler Kreishaus bekannt. Dort wird die Angelegenheit seit Monaten geprüft.

Wie die Volksstimme erfuhr, werde unter anderem auch eine Abrissverfügung des Gebäudes geprüft. Seitens der Pressestelle des Altmarkkreises heißt es: "Wie bekannt, handelt es sich im fraglichen Fall um ein verrohrtes Gewässer der zweiten Ordnung. Eine wasserrechtliche Genehmigung zur Überbauung liegt bisher nicht vor. Gegenwärtig laufen die Auswertungen der vorliegenden Untersuchungen hinsichtlich des baulichen Zustandes der Verrohrung zur Vorbereitung einer Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise."

Kuseys Ortsbürgermeister Klaus Vohs kennt die Problematik nur zu gut, hat aber als Ortschef selbst keine Handhabe. Sein Kommentar: "Das Problem ist ein Kind aus DDR-Zeiten, wie viele andere auch. Ich bin froh, dass das keine Angelegenheit für den Ortschaftsrat ist."

Diese Problem könnte aber durchaus zu einer Angelegenheit der Kuseyer Kommunalvertreter werden. Nämlich genau dann, wenn es ergiebig regnet und das Oberflächenwasser ausreichend abgeleitet werden muss, so dass die Grundstücke nicht überflutet werden. Diese Gefahr besteht durchaus, wenn die Verrohrung so stark geschädigt ist, dass sie in sich zusammenfällt und eine Barriere bildet. Noch dazu scheint bislang niemand der Verantwortlichen zu wissen, welche Stoffe unberechtigt eingeleitet werden.

Den Eigentümer des betreffenden Teilstücks konnte die Volksstimme bisher nicht erreichen.