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Im Bereich der Stadt Klötze gab es im Jahr 2013 insgesamt 232 Lebensmittelkontrollen Damit das Essen ein Genuss bleibt

Von Markus Schulze 20.08.2014, 03:13

Bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen wird im bundesweiten Durchschnitt jeder vierte Betrieb beanstandet. Im Bereich der Einheitsgemeinde Stadt Klötze sieht es weit weniger dramatisch aus, obgleich der Altmarkkreis Salzwedel im vergangenen Jahr fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet hat.

Klötze l Diese Szene ist vielleicht aus dem Fernsehen bekannt: Da betritt ein Mann ein Restaurant, zieht sich einen Kittel an und überprüft die Küche auf Sauberkeit und Ordnung. Plötzlich entdeckt er vergammeltes Fleisch, versteckt in einem löchrigen Eimer unter einer dreckigen Spüle. Als Zuschauer erstarrt man vor Ekel und hofft, dass wenigstens im eigenen Stamm-Lokal alles seine Richtigkeit hat.

In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung Aufgabe der Bundesländer und Kommunen. Kontrolliert werden Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Die Kontrolleure inspizieren die Betriebe und entnehmen Proben, die sie zur Analyse in Labore geben.

Laut des Vereins "foodwatch" gab es im Jahr 2012 bundesweit 881406 Kontrollbesuche in 529969 Betrieben. In jedem vierten Fall gab es Beanstandungen.

Auch im Bereich der Stadt Klötze nehmen Fachleute die Betriebe regelmäßig in Augenschein. "Dabei", so schreibt Birgit Eurich, Pressesprecherin des Altmarkkreises Salzwedel, auf Anfrage, "geht es um den Schutz des Verbrauchers vor krankmachenden Stoffen beziehungsweise vor Irreführung und Täuschung." Dazu gehören die Kontrolle der Räume und Einrichtungen auf bauliche, technische und hygienische Anforderungen, die Kontrolle der notwendigen Dokumentation und eine risikoorientierte Probenahme auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion, der Lagerung und des Verkaufes.

Die Verstöße werden mit den Inhabern der Gaststätten und Imbisseinrichtungen besprochen, vor Ort werden durch die Kontrolleure Berichte ausgefüllt und Termine für die Abstellung von Mängeln festgelegt. Die Nachkontrollen sind dann stets kostenpflichtig.

"Sollte es sich um schwerwiegende Verstöße handeln, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet", erklärt die Pressesprecherin. So wurden 2013 im Bereich der Einheitsgemeinde Stadt Klötze fünf solcher Verfahren im Gaststättenbereich eingeleitet.

Um sich diese Verfahren zu ersparen, sollten die Gaststätten- und Imbissbesitzer auch in ihrem eigenen Interesse die Hygiene und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, empfiehlt Birgit Eurich.