Gebietsreform: Klagen endgültig abgeschmettert
Dessau-Roßlau (mhd) l Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat am Montag die Verfassungsbeschwerden der ehemaligen Altmark-Gemeinden Wieblitz-Eversdorf, Steinitz, Jävenitz, Seethen und Letzlingen abgelehnt. Damit sind die Eingemeindungen der Orte im Zuge der Gemeindegebietsreform am 1. Januar 2011 in die Städte Salzwedel und Gardelegen rechtskonform.
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass das Land Sachsen-Anhalt als Gesetzgeber das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden nicht verletzt habe.