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Ortschaftsrat diskutierte Vergnügungssteuer Steuer soll auch für Bordell und Kickerautomat gelten

15.10.2014, 16:57

Oebisfelde (jsn) l Einen Entwurf für eine einheitliche Vergnügungssteuersatzung in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen hatte unlängst der Oebisfelder Ortschaftsrat auf dem Tisch. Wie viele bereits geänderte Dokumente unterliegt auch die Vergnügungssteuersatzung dem Gebietsänderungsvertrag, der eine einheitliche Regelung für die gesamte Gemeinde verlangt.

Während einige Ortschaftsräte nicht viele Worte zu dem Entwurf der Verwaltung verlieren wollten, hatte sich Alexander Harms (Piraten) intensiv mit der Steuer auseinandergesetzt. "Ich finde diesen Entwurf ziemlich dünn", erklärte er und verwies auf vergleichbare Satzungen in anderen Städten und Gemeinden.

So werden laut Satzungsentwurf Steuern für gewinnbringende Veranstaltungen in Spielhallen oder Gaststätten fällig. Woanders, so erläuterte Alexander Harms, seien die Satzungen jedoch auch für Tanzbars, Diskotheken, Swingerclubs, Bordelle und weitere Einrichtungen verpflichtend. Zudem würden andere Gemeinden nicht nur Gewinnspielautomaten besteuern - wie es der Satzungsentwurf der Einheitsgemeinde bisher vorsieht. "Steuern kann man auch auf Automaten erheben, die keine Gewinne an den Nutzer ausschütten. Was ist zum Beispiel mit Musikautomaten oder Dartsspielen, die in vielen Kneipen hängen oder Kickerautomaten? Da müssen die Leute auch Geld reinstecken", erklärte Alexander Harms.

Nicht nur Ortsbürgermeisterin Bogumila Jacksch pflichtete ihrem Ratskollegen bei. Am Ende stimmten fünf Mitglieder dafür, dass der Ortschaftsrat eine Erweiterung des Satzungsentwurfs vorschlägt. Darin sollen sowohl etliche ebenfalls zu besteuernde Orte sowie Automaten vermerkt sein.

Letztendlich wurde der Oebisfelder Ortschaftsrat in seiner Sitzung aber nur zum Thema angehört. Die Entscheidungsgewalt über die Vergnügungssteuersatzung hat der Stadtrat der Einheitsgemeinde. Gegen eine Erweiterung des Satzungsentwurfs stimmten drei Ortschaftsräte, drei enthielten sich bei der Stimmabgabe.