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Noch heute wollen sich Betroffene rehabilitieren lassen/Einsicht in Stasi-Akten weiter aktuell Aktion Ungeziefer ist nicht vergessen

Von Siegmar Riedel 05.11.2014, 02:12

Nahezu ungebrochen ist die Antragsflut auf Einsicht in die Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Am Montag bot die Landesbeauftragte für die Unterlagen der Stasi zum siebenten Mal in Klötze eine Sprechstunde an.

Klötze l Die Ratsuchenden gaben sich im Ratssaal des Klötzer Rathauses die Klinke in die Hand. Wer denkt, das Interesse an der Einsicht in die Stasi-Akten lässt 25 Jahre nach dem Mauerfall langsam nach, der irrt. Auch Ende 2014 haben Wolfgang Laßleben und die anderen Mitarbeiter der Behörde für die Unterlagen der Stasi-Akten alle Hände voll zu tun. "Die Besucherzahlen sind ganz unterschiedlich", berichtet Wolfgang Laßleben. Mal seien es 20, dann 60 oder mehr als 100 Antragsteller pro Beratungstermin.

In Klötze konnte der Referent am Montag innerhalb von drei Stunden 25 Ratsuchenden helfen. Insgesamt waren es an diesem Tag 38, davon drei Betroffene, die eine Rehabilitierung für erlittenes Unrecht beantragt haben.

Warum das Interesse so unterschiedlich ausfällt, hängt nach Meinung von Wolfgang Laßleben oft mit der öffentlichen Berichterstattung über Ereignisse, die mit der DDR oder den Stasi-Akten zu tun haben, zusammen.

Unterschiedliche Probleme auch in Klötze

Auch neue Gesetze wie das zur Opferpension würden eine große Rolle spielen. Ungeachtet dessen sei die durchschnittliche Anzahl der Antragsteller noch immer auf hohem Niveau. "Der Bundesbeauftragte bearbeitet jährlich um die 100000 Anträge", informiert Wolfgang Laßleben. "Als Landesbehörde haben wir 2002 mit durchschnittlich 30 Antragstellern bei jedem Beratungstermin angefangen, 2007 waren es im Durchschnitt 60, jetzt sind es um die 30 Gespräche." Das könne sich aber schnell umkehren, wenn das Interesse in der Öffentlichkeit wieder ansteigt.

Die Probleme der Ratsuchenden in Klötze sind ganz unterschiedlicher Art. Manche Menschen offenbaren den Mitarbeitern ihre ganze Lebensgeschichte. Aber alle möchten einen Antrag auf Einsicht in die Stasi-Akten einreichen oder eine Rehabilitierung beantragen. In letzterem Fall waren sie zum Beispiel zu DDR-Zeiten aus politischen Gründen inhaftiert und wollen sich dafür rehabilitieren lassen.

"Wenn das zuständige Landgericht eine solche Rehabilitierung ausspricht, besteht Anspruch auf eine Entschädigung", erläutert Wolfgang Laßleben. Der Anteil derjenigen, die rehabilitiert werden möchten, sei jedoch gering. Von 30 sind es ein bis zwei Fälle, pro Jahr insgesamt 200 bis 300 im Land. Ein Drittel bis zur Hälfte der Anträge seien berechtigt. Oft sei die Kontenklärung für die Rentenversicherung Anlass für einen solchen Antrag, weil der Nachweis über die Beschäftigung der Person Lücken aufweist.

Noch immer nicht komplett aufgearbeitet ist die sogenannte Aktion Ungeziefer. In zwei Wellen sind 1952 und 1961 unliebsame Menschen aus grenznahen Regionen zwangsausgesiedelt worden. Ganze Familien mussten von einen Tag auf den anderen Haus und Hof verlassen. Und noch immer gibt es Betroffene, die eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung beantragen oder, wenn sie infolge der Umsiedlung Job und Grundstück verloren haben, Folgeansprüche stellen. Wolfgang Laßleben schränkt aber ein, dass Grundstücke heute nicht mehr rückübertragen werden, sondern die Betroffenen entschädigt würden.

Antragsfristen laufen Ende 2019 ab

Auch wenn die Zahl der Antragsteller derzeit leicht rückläufig ist, sinkt damit nicht die Bearbeitungszeit für die Anträge. "Weil die Anzahl der Mitarbeiter in der Behörde schneller sinkt als die Fülle der Anträge", begründet Wolfgang Laßleben. Eine inhaltliche Rückmeldung auf einen Antrag erfolgt nach sechs Monaten, ein Verfahren zur Rehabilitierung dauere insgesamt ein Jahr.

Interessenten sollten allerdings mit ihrem Anliegen nicht mehr allzu lange warten: Die Antragsfrist zur Rehabilitierung sowie zur Überprüfung kommunaler Abgeordneter und öffentlicher Bediensteter läuft Ende 2019 ab. Für die Einsicht in Stasi-Akten gibt es keine Frist.