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Voraussetzungen für Neubau bereits geschaffen Automobilzulieferer expandiert weiter

Von Jens Pickert 27.01.2015, 17:24

Das Oebisfelder Unternehmen SLM-Kunststofftechnik, ansässig im Gewerbegebiet West, möchte weiter expandieren. Bereits im vergangenen Jahr wurden dazu flächenmäßig die Voraussetzungen geschaffen.

Oebisfelde l Das seit 1998 mit Stammsitz in der Allerstadt ansässige Unternehmen beliefert mit seiner Kunststoff-Produktionspalette nicht nur den naheliegenden Volkswagen-Konzern in Wolfsburg, sondern auch noch andere deutsche Automobilbauer. Dabei hat sich die Firma, die mittlerweile zu einem der größten Arbeitgeber in der Region zählt, ständig ausgedehnt. Unter anderem ist auch das Areal des ehemaligen Baumarktes im Gewerbegebiet West vor geraumer Zeit erworben worden. Diese Räumlichkeiten dienen vor allem als Lager.

Mit der Bebauung der neuen Flächen, begrenzt im Süden vom sogenannten neuen Friedhof und dem Friedhofsparkplatz sowie im Norden von den Bahnstrecken, ist im Gewerbegebiet West mit Blick auf weiteres Bauland fast das Ende der Fahnenstange erreicht.

Auf dem neue Areal, Eigentümer waren das Kreiskirchenamt in Salzwedel sowie eine Privatperson aus Oebisfelde, ist der Bau von vier Hallen vorgesehen. Sie sollen als ­Lager beziehungsweise Produktionsstätten genutzt werden. Die Zufahrt ist über einen Eingang, der rechts neben dem Fried­hofsparkplatz gebaut werden soll, geplant. Die Vorarbeiten für das Bauen auf dem kompletten Areal, konkret Erd- und Rodearbeiten, sind bereits im vergangenen Jahr über die Bühne gegangen.

Nutzen möchte SLM auch den unbebauten Grund und Boden zwischen dem benachbarten Steinmetz-Unternehmen und den Bahnstrecken - auch, um damit die Verbindung zum Stammhaus herzustellen. Auf dieser relativ schmalen Fläche, die sich bis zum Ende des neuen Friedhofs erstreckt, sind weitere Lagermöglichkeiten vorgesehen.

Fläche umfasst18 255 Quadratmeter

Wie aus dem Oebisfelder Bauamt zu erfahren war, belaufe sich die gesamte Fläche auf 18 255 Quadratmeter. Planungskosten würden für die Kommune dabei nicht anfallen. Allerdings müsse eine Änderung im derzeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan vorgenommen werden. Grund: Aktuell sind die Flächen im Plan zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen. Innerhalb des Aufstellungsverfahrens ist daher eine Anpassung vorzunehmen.