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Bei Verlust Ordnungsamt und Polizei informieren Immer mehr Hunde in der Stadt Klötze büxen aus

Von Siegmar Riedel 10.02.2011, 05:26

In der Einheitsgemeinde Klötze sind derzeit 1121 Hunde angemeldet. Zwar ist damit die Anzahl der Vierbeiner insgesamt gesunken, doch bei den ausgebüxten Tieren steuert die Stadt in diesem Jahr auf einen Rekord zu. Ordnungsamtsleiterin Kathrin Wißwedel und die im Rathaus für Angelegenheiten mit Hunden zuständige Petra Müller geben Hinweise, wie sich deren Halter beim Verlust ihres Lieblings und Finder verhalten sollten.

Klötze. 2010 registrierte die Stadtverwaltung insgesamt zehn entlaufene Hunde. "Allein in den ersten Wochen dieses Jahres sind es schon fünf Hunde", berichten Kathrin Wißwedel und Petra Müller. Damit könnte 2010 in Klötze ein Rekordjahr der ausgebüxten Hunde werden.

Doch was tun, wenn der Liebling der Familie das Weite sucht? "Der Halter des Tieres oder der Finder sollte immer die Polizei und das Ordnungsamt im Rathaus informieren", rät Petra Müller. "Denn hier laufen die Informationen zusammen", begründet Kathrin Wißwedel. "Wir arbeiten eng mit der Polizei und dem Tierheim in Ahlum zusammen."

Aufgegriffene Hunde werden zunächst in einem Zwinger bei der Stadtwirtschaft untergebracht. Wenn bis gegen Mittag keine Information eintrifft, wer den Hund vermisst, kommt das Tier in das Ahlumer Heim. "Das ist aber kostenpflichtig", betonte Kathrin Wißwedel. Wenn der Hundehalter nur im Tierheim nachfragt, ob sein Vierbeiner gefunden worden ist, oder ein Finder den Hund ins Tierheim bringt, ohne Polizei und Ordnungsamt zu informieren, kommt es eventuell zu unnötigen Zeitverzögerungen bei der Rückgabe.

Schneller funktioniert es bei Hunden, die nach dem 1. März 2009 geboren worden sind. Ihnen ist ein Chip eingepflanzt worden, der auch im Rathaus ausgelesen werden kann. Anhand der gespeicherten Transpondernummer kann über das zentrale Hunderegister des Landes der Halter ermittelt werden. Auch älteren Hunden kann kostenlos ein solcher Chip eingesetzt werden.

Die Ordnungsamtsleiterin mahnt zudem die Reinigungspflicht an: "Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Haufen seines Tieres zu beseitigen. Das fällt nicht unter die Straßenreinigung." Beschwerden mit Datum, Zeit, Ort und Name des Halters wird nachgegangen.

Das Aufstellen von Tütenbehältern bringt offenbar nicht viel. Kathrin Wißwedel: "Wir haben uns die Erfahrungen anderer Städte angesehen, die bereits solche Behälter eingesetzt haben. Das hat uns nicht überzeugt."