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Schiedsstellen in der Einheitsgemeinde Stadt Klötze nach fast einem Jahr reibungslos etabliert Laienrichter schlichten den Streit am Gartenzaun

Von Siegmar Riedel 03.02.2011, 05:26

Sie sind ehrenamtlich tätig, keine ausgebildeten Juristen und wollen Streitigkeiten schlichten, bevor Gerichte eingreifen – die Schiedsleute in den Schlichtungsstellen. Zwei davon muss die Stadt Klötze vorhalten, besetzte sie zum Teil mit neuen Laienrichtern. Wie sie sich eingearbeitet haben, wie viele Fälle sie im ersten Jahr auf den Tisch bekamen und wofür sie überhaupt zuständig sind, darüber sprach die Volksstimme mit Carsten Behrend.

Klötze/Kunrau. Seit Juli 2010 ist Carsten Behrend Vorsitzender der Schiedsstelle II. Zusammen mit Ivonne Andert ist er für den Bereich Klötze, Schwiesau, Lockstedt, Hohenhenningen und Neuendorf zuständig. Zum Bereich I mit Birgit Bromann (Vorsitzende) und Manuela Gruss gehören alle Orte der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Jeetze-Ohre-Drömling.

Als "Neuer" musste sich Carsten Behrend erst mit der Schlichtungsarbeit vertraut machen, Lehrgänge an den Wochenenden besuchen. Als dann aber ein Fall auf seinem Tisch landete, der einzige im Jahr 2010 im Raum Klötze, musste er ihn an seine Kollegin Birgit Bromann abgeben. Der Grund: "Wir waren vom Amtsgericht noch nicht zur Schlichtungstätigkeit ermächtigt", erläuterte Behrend.

Zudem bekam er einen intern so genannten "Tür- und Angelfall" zur Klärung. Das sind Angelegenheiten, die an das Tätigkeitsfeld einer Schlichtungs- stelle angrenzen, keines Schlichtungsverfahrens bedürfen, weil bereits ein Gericht entschieden hat oder ein Vergleich schon vorliegt. "Manchmal reicht auch ein einfacher Rat, um die Sache aus der Welt zu schaffen", sagte Carsten Behrend.

In der Schiedsstelle I bei Birgit Bromann und Manuela Gruss liefen zwei Schlichtungs- sowie fünf "Tür- und Angelfälle" auf. Über deren Streitgegenstände müssen sie jedoch Stillschweigen bewahren.

Doch wofür ist eine Schlichtungsstelle, auch Schiedsstelle genannt, eigentlich zuständig? "Wenn Gerichte den Fall für zu gering erachten. Zum Beispiel bei strafrechtlichen Sachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichten Fällen von Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung", erklärte Carsten Behrend. Dazu zählen auch Angelegenheiten bürgerlichen Rechts wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, wenn beispielsweise über die Grundstücksgrenze ragende Äste nicht gestutzt werden. "Schlichter sind allparteiisch", sagte Behrend. "Das heißt, wir ergreifen im Schlichtungsverfahren mal Partei für die eine, dann für die andere Seite." Die Vorteile dieser Verfahren: Sie enden nicht mit Gewinnern und Verlierern, sondern mit einem Vergleich; sind mit 60 bis 80 Euro kostengünstig, dauern oft nur einen Tag, das Protokoll des Vergleichs ist 30 Jahre vollstreckbar. Zu erreichen sind die Schlichtungsstellen über das städtische Ordnungsamt.