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  7. "Können nicht alle 94 Ortsteile abfahren"

Auflagen für die Wahlplakatierung lassen vor allem die NPD kalt / VG setzt erste Abnahmen durch "Können nicht alle 94 Ortsteile abfahren"

Von Walter Mogk 26.02.2011, 05:26

#NULL#Beetzendorf. Der Wahlkampf für die Landtagswahl am 20. März geht in seinen Endspurt und in den Dörfern wächst der Wald von Plakaten der verschiedenen Parteien, die um die Stimme der Bürger werben. An manchen Laternenpfählen hängen bereits mehrere Plakate übereinander.

Zumeist ganz oben am Mast angesiedelt, um die Zerstörung zu erschweren: die schlichten Botschaften der NPD. Der Plakatierungstrupp der Partei hat die Dörfer der Region regelrecht mit Werbetafeln überschwemmt. Sehr zum Ärger vieler Bürger. So beschwerte sich Hanums Interessenvertreter Wolfgang Schulz jüngst im Jübarer Rat, dass der Ort mit NPD-Plakaten zugepflastert worden sei. Ob man dagegen nichts machen könne, wollte er wissen. "Es bleibt nur, dies der Verbandsgemeinde zu melden. Denn es sind nur fünf Plakate pro Partei und Ort erlaubt", erläuterte Bürgermeister Carsten Borchert. Vor dem Abnehmen der Tafeln in Eigenregie warnte er jedoch. Dies könne rechtliche Konsequenzen haben, wie vor einigen Jahren in Wallstawe deutlich geworden sei.

Während der Plakatwald in Hanum nur wenige Tage nach besagter Ratssitzung vollständig verschwunden war, ohne dass die Verbandsgemeinde (VG) eingegriffen hatte, wuchs in anderen Orten die Zahl der Tafeln. So hängte die NPD allein in der Beetzendorfer Goethestraße sieben Doppelplakate an die lackierten Lichtmasten, die eigentlich für derartige Zwecke tabu sind. Auch in Lüdelsen, wo zwölf Plakate aufgehängt wurden, sowie in Jübar und Bandau hielt sich die Partei nicht an die vorgeschriebene Regelung.

Auf Nachfrage der Volksstimme, erklärte Eva-Maria Benecke, stellvertretende Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, dass die Mitarbeiter der VG nicht ständig alle 94 Ortsteile abfahren könnten, um die Einhaltung der Satzung zu überprüfen. Hier sei man auf Hinweise aus den Gemeinden angewiesen. In einigen Fällen habe es diese auch schon gegeben. So wurde beispielsweise in Diesdorf moniert, dass die NPD weitaus mehr Plakate aufgehängt hat als erlaubt. "Wir haben die Partei angeschrieben und eine Frist gesetzt, bis zu der die überzähligen Plakate abzunehmen sind. Wird die nicht eingehalten, werden wir das kostenpflichtig erledigen", erläuterte Benecke.

Die Mahnung hatte offenbar Wirkung. "In allen Fällen, in denen wir tätig geworden sind, wurden die Plakate rechtzeitig entfernt", teilte Eva-Maria Benecke mit. Allerdings seien in der Zwischenzeit neue Fälle aufgetreten, denen man nachgehen müsse.

Rechtsgrundlage für die Plakatierung ist die Sondernutzungssatzung der alten Verwaltungsgemeinschaft Beetzendorf-Diesdorf, die nach vertraglicher Festlegung auch in der Verbandsgemeinde fortgilt. Diese sieht die Möglichkeit von Auflagen der VG für die erlaubnisfreie Sondernutzung vor, zu der auch die Wahlwerbung in den Gemeinden gehört.