1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Klötze
  6. >
  7. Einstweilige Verfügung soll Wegbau vorerst stoppen

Maik Bicknäse: "Ich fühle mich in DDR-Zeiten zurückversetzt" Einstweilige Verfügung soll Wegbau vorerst stoppen

09.04.2011, 04:26

Niendorf (gri). Maik Bicknäse ist sauer. Der Niendorfer nutzt eine Fläche an der Bundesstraße 188 zwischen Niendorf und Weddendorf, die seiner Mutter gehört, im landwirtschaftlichen Nebenerwerb. "Dort wurde angefangen den Radweg zu bauen. Wir hatten keine Benachrichtigung, kein Gespräch, nichts. Die Fläche ist von uns auch nicht verkauft worden. Ich habe sie im Herbst bestellt und im Frühjahr gedüngt. Das kostet Zeit und Geld", erklärte er. Und: "Ich fühle mich in DDR-Zeiten zurückversetzt. Das können sie ruhig schreiben. Das ist doch keine Art, einen vor vollendete Tatsachen zu stellen."

Um die Situation überhaupt klären zu können, stellte Bicknäse beim Amtsgericht Magdeburg einen Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung, um die Bauarbeiten vorerst zu stoppen, und erstattete Anzeige wegen Landfriedensbruchs gegen den Landesbetrieb Bau (LBB) Sachsen-Anhalt. "Ich habe nichts gegen den Radweg, der wird gebraucht. Aber auf diese Art und Weise, das geht nicht", betonte er.

Am Mittwoch habe er auch die Polizei in Oebisfelde und in Wolfsburg von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt, am Donnerstag sei er dann auch noch einmal im Rathaus vorstellig geworden. Dort habe man ihm erklärt, dass die Vorgehensweise ein normales Prozedere sei. Das wolle er aber so nicht hinnehmen. "Ich kann noch mindestens vier weitere Landbesitzer nennen, die ebenfalls nicht informiert worden sind und die auch keine Schreiben erhalten haben", sagte Bicknäse. "Wenn ich was gewusst hätte, hätte ich doch den Acker nicht bestellt", betonte er.

Marita Stiller, beim Landesbetrieb Bau zuständig für den Grunderwerb und damit verbundene Entschädigungen, erklärte auf Anfrage der Volksstimme den Ablauf beim Radwegbau zwischen Niendorf und Weddendorf. Die Vorarbeit habe ein Ingenieurbüro geleistet und die Landeigentümer dem LBB mitgeteilt. Daraufhin seien alle Eigentümer angeschrieben worden. "Von Frau Bicknäse erhielten wir keine Antwort", so Stiller. Ein weiteres Schreiben sei im April 2008 an die Grundstückseigentümerin gesendet worden, diesmal mit Zustellungsurkunde. "So können wir sicher sein, dass das Schreiben auch ankommt", erklärte Stiller. In diesem Schreiben seien noch einmal Fristen für Einwände genannt worden und wo die Unterlagen zum Bau eingesehen werden können. Auch darauf sei keine Reaktion erfolgt, auch von einigen anderen Landbesitzern nicht. Deshalb sei die Genehmigung zum Bau erteilt worden, der in dieser Woche nun begonnen habe.

Bei dieser Verfahrensweise handele es sich um eine sogenannte Inbesitznahme, und das sei nicht ungewöhnlich, erklärte Stiller. Der alte Eigentümer stehe vorerst weiter im Grundbuch, im Nachgang werde nun der Kaufvertrag geschlossen, es würden die dem Landbesitzer zustehenden Entschädigungen gezahlt und ab Baubeginn auch die fälligen Zinsen. "Die stehen dem Besitzer ja auch zu", erklärte Stiller. Diese nachträgliche Regelung würde üblicherweise bei kleineren Flächen angewendet und spare unter anderem einen zweiten Notartermin, weil das Grundstück bei Kaufvertrag dann schon genau vermessen sei. "Das ist ein üblicher Verfahrensweg und es ist auch nicht so selten, dass wir keine Rückantwort bekommen", sagte sie.

"Dass wir ein Schreiben erhalten haben sollen, das kann ich so nicht stehen lassen. Auch bei anderen Eigentümern gab es keinen Schriftverkehr. Das werde ich jetzt genau prüfen", betonte Bicknäse.