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Ortschaftsrat gibt Empfehlung Benutzungsordnung als Übergangslösung

15.04.2011, 04:33

Oebisfelde (gri). Über die Benutzungs- und Entgeltordnung in den Ortsteilen Breitenrode, Buchhorst, Gehrendorf, Lockstedt, Niendorf/Bergfriede, Oebisfelde, Wassensdorf und Weddendorf für öffentliche Mehrzweck-, Gemeinschafts- und sonstige Räume sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen diskutierten die Mitglieder des Oebisfelder Ortschaftsrates während ihrer vergangenen Sitzung.

Dabei ging es unter anderem um die Nutzung des Gehrendorfer Dorfgemeinschaftshauses, das von einer Interessengemeinschaft, vorwiegend bestehend aus Mitgliedern der örtlichen Feuerwehr, betrieben wird. "Die genannten Gebühren sind mit den Betreibern abgesprochen", betonte Hauptamtsleiterin Regina Sobeck. "Außerdem muss zum Jahresende ohnehin neu verhandelt werden, um einheitliche Regelungen für die gesamte Stadt zu schaffen. Es handelt sich hier also um eine Übergangsregelung", hatte Dr. Bernd Schuster während der Diskussion erklärt. Mila Jacksch hatte zu bedenken gegeben, dass in Gehrendorf 75 Euro pro Tag, in anderen Orten 50 Euro pro Tag für die Nutzung der Räumlichkeiten fällig werden. "Ich denke, das sollte gleich sein. Das ist sonst nicht gerecht." Karsten Schindler bat darum zu überlegen, ob eine Kaution fällig werden soll. Das sei in der vorliegenden Variante bereits geregelt, so Heide Schüler. Dort sei verankert, dass in begründeten Fällen die Überlassung einer Einrichtung vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden kann.

Die Benutzungsanträge sollen spätestens 14 Tage vor dem Termin eingereicht werden. Vor der Benutzung müssen die Veranstalter diese Benutzungs- und Entgeltordnung anerkennen. Einzelheiten, die darüber hinausgehen, werden schriftlich vereinbart, so die Regelung. Die Benutzer haften für jeglichen Schaden, der der Stadt Oebisfelde-Weferlingen oder Dritten aus der Nutzung entsteht. Die Vereinbarung stellt die Stadt Oebisfelde-Weferlingen von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Das gelte auch für Schäden, die von Benutzern verursacht werden.

Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gelegentliche Benutzung städtischer Räume, Sport- und Freizeitanlagen wurde zur Beschlussfassung dem Stadtrat empfohlen. Dabei wurde der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag zu den fälligen Entgelten so belassen.

Für den Kulturraum der Burg werden demnach bei privater Nutzung pro Tag 120 Euro fällig, in den Sälen Wassensdorf, Niendorf und Weddendorf und dem Dorfgemeinschaftshaus Gehrendorf 75 Euro pro Tag, in den Dorfgemeinschaftshäusern Buchhorst und Lockstedt 50 Euro pro Tag. Für die kommerzielle Nutzung, für die stundenweise Nutzung, für Reinigung des Objektes und Heizkostenpauschalen wurden weitere Regelungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung getroffen.

Der Ortschaftsrat beschloss mit einer Nein-Stimme, dem Stadtrat zu empfehlen, die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung wie vorgeschlagen zu beschließen. Der Beschluss steht am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung, die um 19 Uhr im Rittersaal der Burg beginnen wird.