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Was erlaubt das Jugendschutzgesetz?

19.05.2011, 04:24

Aufenthalt in Nachtbarsnicht erlaubt

Anwesenheit bei öffentlichenJugendliche unter 18 TanzveranstaltungenJahren bis 24 Uhr

Anwesenheit bei Tanzveran-Kinder unter 14 bis 22 staltungen von anerkannten Uhr, Jugendliche unter 16 Trägern der Jugendhilfebis 24 Uhr, Jugendlicheunter 18 bis 24 Uhr

Anwesenheit in öffentlichenab 18 Jahre Spielhallen

Anwesenheit bei jugend-ab 18 Jahre gefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben

Abgabe/Verzehr von Branntwein, ab 18 Jahre branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln

Abgabe/Verzehr von anderenab 16 Jahre alkoholischen Getränken (Wein, Bier)

Abgabe und Konsum vonab 18 Jahre Tabakwaren