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Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Halle am 13. März Nächste Runde im Fall Peter Staufenbiel

Von Sebastian Pötzsch 03.01.2014, 02:07

Lange Zeit war es ruhig um Peter Staufenbiel. Nun geht der Rechtsstreit zwischen dem einstigen Stadtkämmerer und seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Stadt Oschersleben, in die nächste Runde.

Oschersleben l Erneut wird die Kündigung Peter Staufenbiels als Stadtkämmerer beziehungsweise als Sachgebietsleiter Kosten- und Leistungsrechnung bei der Oschersleber Stadtverwaltung durch Bürgermeister Dieter Klenke (parteilos) vor Gericht verhandelt. Termin ist der 13. März. "Zu dem Verfahren sind beide Parteien zum persönlichen Erscheinen geladen", hieß es jetzt aus dem Landesarbeitsgericht in Halle.

Inhalt der Verhandlung ist die von Oscherslebens Bürgermeister angestrebte Berufung eines Urteils des Arbeitsgerichtes Magdeburg. In dem Verfahren vom 10. Oktober 2012, in dem die Klage Staufenbiels gegen seine Entlassung verhandelt worden war, wurde festgestellt, "dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch Kündigung mit dem Schreiben vom 12.April 2012 noch durch die Kündigung mit dem Schreiben vom 26. April 2012 aufgelöst worden ist beziehungsweise aufgelöst wird."

Diese laut Gericht unrechtmäßige Kündigung hatte Klenke seinerzeit ausgesprochen, nachdem er von Staufenbiel Mitte März 2012 wegen Ruf-schädigung sowie Verleumdung angezeigt worden war und der Kläger dies öffentlich erklärt hatte. Laut dem vorsitzenden Richter war dieses Verhalten zwar abmahnungswürdig, eine Kündigung stellte sich für ihn jedoch als unverhältnismäßig dar. Die Stadt Oschersleben sieht das jedoch anders und war im Anschluss an das Urteil in Berufung gegangen, die nun verhandelt werden soll.

"... arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen und moralisch nicht tragbare Verfehlungen ziehen Konsequenzen nach sich."

Brief der "Mitglieder des Stadtrates"

Rückblick: Bereits am 20.Juli 2009 war Peter Staufenbiel als Stadtkämmerer von Oscherslebens Bürgermeister suspendiert worden, "um ihm anschließend ordentlich kündigen zu können", wie es damals hieß. Kündigungsgrund waren offenbar brisante Dateien, die auf dem Dienstcomputer Staufenbiels gefunden worden waren. Über den Inhalt wird bis heute eisern geschwiegen.

In einem diesbezüglichen Brief, unterschrieben mit "Die Mitglieder des Stadtrates", hatte es später geheißen, "... arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen und moralisch nicht tragbare Verfehlungen ziehen Konsequenzen nach sich. Weder Stadträtin Liselotte Drohberg noch andere Ratsmitglieder könnten dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie ihre Empfindungen über gesichtetes Material zum Ausdruck bringen würden." Einzig Stadträtin Liselotte Drohberg (Bündnis 90/Die Grünen) nämlich wurde damals konkreter und beschrieb die Dateiinhalte als "widerlich, eklig, erschütternd und jenseits meiner Vorstellungskraft."

Doch weil Staufenbiel schwerbehindert ist, hätte das Integrationsamt des Landes der Kündigung zustimmen müssen. Die Behörde versagte jedoch der Stadt Oschersleben die Rückendeckung, was sowohl den Widerspruch als auch die Klage Staufenbiels zu Folge hatte sowie eine daraus resultierende Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Hier einigten sich beide Streitparteien auf einen Vergleich, in dessen Ergebnis der ehemalige Stadtkämmerer Staufenbiel als Sachgebietsleiter Kosten- und Leistungsrecht bei der Oschersleber Stadtverwaltung ab Anfang Februar 2012 wieder eingestellt worden war - für weniger Gehalt.

Vielleicht wäre ihm das bis heute sicher gewesen, wenn er seinen Arbeitgeber, den Oschersleber Bürgermeister, nicht angezeigt und dies öffentlich gemacht hätte. Hier sah Dieter Klenke wohl ein Fehlverhalten, weil sein Untergebener erheblich gegen arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflichten verstoßen haben soll. Öffentlich geäußert hatte sich Klenke jedoch zu diesem Fall nie.

Auch Liselotte Drohberg drohte wegen ihrer oft zitierten Aussagen eine Anzeige. "Eigentlich wollte ich dazu nichts mehr sagen", bekannte die Stadträtin. Doch auf Volksstimme-Nachfrage erklärte sie am Donnerstag, einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 1500 Euro Schmerzensgeld nicht nachgekommen zu sein. "Deshalb wurde am 20. März vergangenen Jahres beim Amtsgericht Oschersleben die Klage Staufenbiels gegen mich wegen Verleumdung und übler Nachrede verhandelt. Ich wurde freigesprochen und der Kläger zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt", schilderte Drohberg. Auch die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Magdeburg nur wenige Monate später hätten keine neuen Ergebnisse für den Kläger gebracht, außer dass ihm auch diese Gerichtskosten auferlegt worden seien. Im Übrigen ist das Urteil laut Liselotte Drohberg mittlerweile rechtskräftig.

"Ich hoffe, dass das Gericht zu unseren Gunsten entscheidet."

Bürgermeister Dieter Klenke

Dieter Klenke gab gestern keinen Kommentar ab. Doch nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes Magdeburg hatte der Bürgermeister seinerzeit erklärt, hinsichtlich des nun anstehenden Berufungsverfahrens guter Hoffnung zu sein, "dass das Landesarbeitsgericht Halle zu unseren Gunsten entscheidet." Peter Staufenbiel wollte sich gegenüber der Volksstimme gestern nicht zum Thema äußern.