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  7. Landgericht verurteilt einen Wanzleber zu fast sechs Jahren Haft

36-Jähriger muss sich wegen gewerbsmäßiger Hehlerei, Betrug und Urkundenfälschung verantworten / Anwalt legt Revision ein Landgericht verurteilt einen Wanzleber zu fast sechs Jahren Haft

Von Sabrina Trieger 09.01.2014, 02:26

Magdeburg/Wanzleben l Im Prozess um einen 36-Jährigen aus Wanzleben, dem gewerbsmäßige Hehlerei, Betrug, Diebstahl und Urkundenfälschung vorgeworfen wurde, ist am Magdeburger Landgericht ein Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. In das Strafmaß flossen gleich mehrere Urteile aus Braunschweig, Magdeburg, Stendal und dem Amtsgericht Wolfenbüttel mit ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Enrico Besecke, hat bereits Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wird den Fall prüfen.

Hagen J. waren vor dem Magdeburger Landgericht von Staatsanwalt Jens Sinnecker gewerbsmäßige Hehlerei in Wanzleben und anderen Orten in insgesamt 15 Fällen vorgeworfen worden. Die Taten soll er zwischen Dezember 2010 bis März 2012 begangen haben.

Dem 36-Jährigen warf der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift unter anderem vor, einen in Jersleben gestohlenen Mercedes SLK für 9000 Euro sowie einen aus Biederitz entwendeten weißen Porsche für 42000 Euro unter falschem Namen weiter verkauft zu haben. Den Geprellten händigte der Wanzleber jeweils gefälschte Fahrzeugpapiere aus.

Über ein Verkaufsportal im Internet hatte Hagen J. laut Anklage auch Baumaschinen und Lkw-Anbauteile wie beispielsweise eine Frontkehrmaschine und einen Schleuderstreuer zum Kauf angeboten. Diese waren vom Betriebsgelände eines Magdeburger Möbelhauses gestohlen worden. Einen in Magdeburg entwendeten Minibagger verkaufte er an einen Dritten für 10000 Euro. Insgesamt vier Bauschutt- und Sammelcontainer, die 2012 von zwei Firmengrundstücken verschwunden waren, soll Hagen J. ebenfalls für 1000 Euro veräußert haben. Das Geld kassierte er jeweils in bar. Eine gestohlene Baumaschine im Wert von 80000 Euro hatte die Polizei in einer von ihm angemieteten Lagerhalle sicherstellen können.

Mit den Gewinnen soll der Wanzleber seinen Lebensunterhalt bestritten haben, erklärte der Staatsanwalt. In einem Fall soll er sogar eine komplette Leichtbauhalle im Wert von zirka 100000 Euro, die auf einem fremden Grundstück in Egeln stand, unter falschem Namen verkauft haben.

Hatte der Angeklagte im Ermittlungsverfahren noch die Aussage verweigert, so zeigte er sich mit Prozessbeginn Anfang Dezember geständig.

So konnten sich Verteidiger Enrico Besecke und Staatsanwalt Jens Sinnecker in einem Rechtsgespräch mit der Vorsitzenden Richterin Claudia Methling und ihrer Kollegin Bettina Overdick-Koch darauf verständigen, das Verfahren und damit die Zeugenliste zu verkürzen. Schließlich sollten an sechs Verhandlungstagen mehr als 45 Zeugen angehört werden.

Die Hehlerei-Straftaten um den gestohlenen Porsche und der über das Internet verkauften Leichtbauhalle sowie der Mercedes- und Radlader-Betrug könnten bei einem umfassenden Geständnis jeweils als Doppel zusammenfassend verhandelt werden, hieß es. Gegen ein Strafmaß von jeweils drei Jahren. "Die anderen aufgeführten Taten würden dann eingestellt werden", hatte die Vorsitzende erklärt. Der Strafrahmen wurde dem Angeklagten zugesichert, wenn er ein Geständnis ablege. Der 36-Jährige, der bereits seit März 2012 wegen eines anderen Urteils im Volksstedter Gefängnis eine mehrjährige Haftstrafe absitzt, hatte das Angebot angenommen. Nun läuft die Revision. Der Haftbefehl gegen den Mann soll bis dahin aufrecht erhalten bleiben.