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Land reagiert und ändert Gesetz / Winterdienstpflichten fallen damit zurück in die Zuständigkeit der Anwohner Blitzschnelle Wende: Bundesstraßen-Anlieger müssen wieder räumen

Von Sabrina Trieger 22.01.2014, 02:26

Wanzleben/Seehausen l Blitzeis bei winterlichen Minusgraden hat seit Anfang der Woche für zahlreiche Unfälle gesorgt. Selbst der Multicar-"Salzstreuer" der Stadtwerke war gestern gegen 5 Uhr trotz geringer Geschwindigkeit in der Wanzleber Goethe-Straße aufgrund der überfrierenden Nässe ins Schlingern geraten. Die Einsatztechnik rutschte dabei gegen einen hier geparkten Hyundai.

In Seehausen verlor aufgrund der Glätte ein Lkw-Fahrer in der Ringstraße auf dem Einkaufsmarkt-Parkplatz die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Lkw kam ins Schleudern und krachte gegen die Gewächshausverglasung der hier ansässigen Gärtnerei. Durch den Aufprall wurde eine große Glasscheibe beschädigt.

Mit dem Wintereinbruch sind jedoch nicht nur die Kräfte der Stadt, sondern auch viele Anlieger in der Räumpflicht.

Während noch im Dezember Wanzlebens Bürgermeisterin Petra Hort (Die Linke) erklärt hatte, dass die Stadt mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes nun zusätzlich zwölf Kilometer Gehweg, die entlang der Bundesstraßen verlaufen, zu kehren und bei Schneefall zu beräumen hat, streute Bauamtsleiter Olaf Küpper gestern folgende Mitteilung: "Das Urteil ist ab sofort hinfällig. Damit fallen die Winterdienstpflichten für Gehwege von Bundesstraßen wieder zurück in die Zuständigkeit der Anlieger." Das Land habe nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts blitzschnell reagiert und das Landesstraßengesetz nun so geändert, dass die Kommunen die Reinigungspflichten für Bundesstraßen-Gehwege nun doch an die Anlieger übertragen dürfen, erklärt der Amtsleiter. Damit könne er nun die ihm jüngst zusätzlich "aufgebrummten" zwölf Kilometer Gehweg wieder aus seiner Winterdienstplanung streichen.

In der Einheitsgemeinde betrifft das zwei Bundesstraßen. Die B180 im Bereich Bottmersdorf und Klein Germersleben, sowie die B246a von Wanzleben bis Seehausen. "Innerhalb der Ortschaften müssen hier nun auch wieder die Bundesstraßen-Anlieger ihren Winterdienstpflichten nachkommen."

Doch wer stellt den Bürgern das Streugut zum Abstumpfen der spiegelglatten Wege zur Verfügung, oder müssen das die Anlieger aus ihrer eigenen Tasche bezahlen?, wollte gestern Volksstimme-Leser Karl-Heinz Schöninger aus Wanzleben wissen. Dazu erklärt der Amtsleiter weiter, dass bei die Beräumung der Gehwege durch die Anlieger entsprechend der Straßenreinigungssatzung, abstumpfendes Material, wie Granulat, Sand oder Splitt zu verwenden ist. "Und ja, die Bürger haben selbst für geeignetes Streugut zu sorgen. Öffentliche Streugutbehälter sind im Falle von Blitzeis nur dem Durchgangsverkehr vorbehalten und nicht für die private Anliegerstreupflicht."

Hier einige weitere wichtige Punkte: Zwischen 7 und 20 Uhr müssen Anlieger räumen, sagt die Satzung. Zu beseitigen ist außerdem nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte bis 7 Uhr des Folgetages. Bei Verstößen können je nach Einzelfall unterschiedliche Bußgelder erhoben werden. Im Schnitt sind es 100 Euro, im Wiederholungsfall sind auch deutlich mehr möglich.