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Veranstalter der Ü-30-Party-Reihe zieht sich zurück Stadt legt fest: Oschersleber dürfen nur noch bis 1 Uhr feiern

Von Margarethe Bayer 15.03.2014, 02:22

Die Stadtverwaltung Oschersleben hat festgelegt, dass öffentliche Veranstaltungen in der Innenstadt nur noch bis 1 Uhr dauern dürfen. Vorher hatten die Veranstalter die Möglichkeit, ihre Besucher bis 3 Uhr zu beherbergen.

Oschersleben l Dass in Oschersleben öffentliche Veranstaltungen bis 3 Uhr stattfinden dürfen, ist Geschichte. Grund dafür seien Beschwerden aus der Bevölkerung, wie Ordnungsamtsleiter Gerd Ludwig auf Anfrage mitteilt.

Aufgrund dieser Entscheidung der Stadtverwaltung will nun unter anderem der Veranstalter der Oschersleber Ü-30-Party-Reihe das Feld räumen. Diese Reihe fand bisher in der Sporthalle Am Bruch statt. "Eine derartige Veranstaltung bereits um 1 Uhr zu beenden, ist nicht mehr zeitgemäß und ist auch nicht wirtschaftlich", erklärt der Veranstalter Nils Todtenhaupt. So werde die bereits für den 21. März gemeinsam mit einem Radiosender geplante Veranstaltung sowie die für den 22. März vorbereitete Ü-30-Party mit der Band "Tänzchentee" nicht stattfinden.

Laut Veranstalter habe es in den vergangenen drei Jahren keine Probleme durch Ruhestörungen oder ähnliches gegeben. Mehrmals habe Todtenhaupt sich daher sowohl schriftlich als auch telefonisch an den Bürgermeister Dieter Klenke mit der Bitte gewandt, die 1-Uhr-Entscheidung zu überdenken. Allerdings ohne Erfolg. Als Begründung wurde vom "Grundprinzip der Gleichberechtigung" gesprochen. Diese Aussage "gleiches Recht für alle" sei wohl eher als "gleiches Unrecht für alle" anzusehen, sagt Todtenhaupt.

"Wir stehen im Spannungsfeld, zum einen, den Veranstaltern genüge zu tun und zum anderen, die ältere Bevölkerung zu berücksichtigen", sagt Ordnungsamtsleiter Gerd Ludwig zu der Entscheidung der Stadt. Wobei er bestätigen könne, dass es mit dem Ü-30-Veranstalter nie Probleme gegeben habe. Die Beschwerden hätten sich auf andere Veranstaltungen bezogen.

"Grundsätzlich hat die Stadt Oschersleben nichts gegen Veranstaltungen. Wir wollen ja auch eine breite Vielfalt anbieten", sagt Ludwig. Eine Ausnahmeregelung wäre aber trotz positiver Erfahrungen mit dem Veranstalter nicht möglich. Dies hänge mit dem Veranstaltungsort zusammen. "Wir reden hier von einer Sporthalle, die natürlich nicht wie eine Großdiskothek schallgedämmt ist", sagt der Ordnungsamtsleiter.

100 bis 120 Veranstaltungen werden im Jahr angemeldet, für die Oschersleben zuständig ist. Hierbei gebe es viel zu berücksichtigen. "Ein EU-Gesetz sieht vor, dass es in der Nacht nicht lauter als 55 Dezibel sein darf, um Ruhestörungen zu vermeiden. Wenn Sie nachts etwas lauter sprechen, sind Sie schon über diesem Wert", erklärt Ludwig. Auch müsste beispielsweise das An- und Abfahren von übermäßig vielen Fahrzeugen bei den Betrachtungen der Emissionswerte berücksichtigt werden, um eine Sondergenehmigung erteilen zu können.