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Wegen ausstehender Kita-Beiträge will AWO per Eilverfahren Oschersleben zu Zahlungen zwingen Verwaltungsgericht soll Klarheit bringen

Von Sebastian Pötzsch 03.05.2014, 03:26

Zwischen der Stadt Oschersleben und den freien Trägern von Kindertagesstätten in der Bodestadt rumort es gewaltig. Grund sind ausstehende Abschlagszahlungen der Stadtverwaltung an die Volkssolidarität, das DRK oder die katholische Gemeinde. Der Streit gipfelt in einem durch die AWO angestrengten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg.

Oschersleben l Die Stadt Oschersleben hat seit Dezember 2013 seine Abschlagszahlungen an die freien Kita-Träger nicht überwiesen. Allein der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Betreiber von vier Kindertagesstätten in der Bodestadt, fehlen eigenen Angaben zufolge bisher rund 250000 Euro in der Kasse. Die katholische Gemeinde, Träger eines Kindergartens, wartet bisher auf über 140000 Euro.

Und die kommen wie folgt zustande: Das Land zahlt pro Kind eine Förderpauschale von 221 Euro in der Krippe, 159 Euro im Kindergarten und 57 Euro im Hort. Der Landkreis legt 53 Prozent dazu, macht etwa 100 Euro. Weitere 100 bis 120 Euro kommen von den Eltern und etwa der gleiche Betrag von der Kommune, egal ob sie die Kita selbst oder ein freier Träger betreibt. Doch eben diesen Zahlungsverpflichtungen ist Oschersleben die vergangenen fünf Monate nicht nachgekommen.

Bürgermeister Dieter Klenke (parteilos) macht dafür den Gesetzgeber, das Land Sachsen-Anhalt, verantwortlich. "Das Problem ist hausgemacht: Mit der Novellierung des Kinderfördergesetzes (Kifög) im August 2013 richtet sich der gesetzliche Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nicht mehr an die Kommunen, sondern an die Landkreise", erklärt das Stadtoberhaupt.

Der Anspruch auf die Betreuung seines Kindes ist von den Eltern einklagbar. Nur konnten Eltern den Rechtsanspruch bis 31. Juli des vergangenen Jahres über die Kommunen geltend machen. Jetzt sind die Landkreise die Adressaten. "Unserer Meinung nach muss nun auch die Kreisverwaltung den Finanzbedarf der Träger ermitteln, indem sie die Zahlen anfordert und an uns als Stadt weiterleitet. Erst dann können wir zahlen", betont Klenke.

Doch hier gehen die Meinungen offenbar weit auseinander. "Es gibt da zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen", lautet die Aussage von Ralf Kürbis. Viel mehr wollte der Vorstandsvorsitzende des Kreisverbandes Börde des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) - ebenfalls Träger einer Kita in Oschersleben - nicht sagen, außer dass nach einer Lösung gesucht werde. Und: "Mir sind die Schwierigkeiten bisher nur aus Oschersleben bekannt."

Auskunftsfreudiger gibt sich Andreas Schmidtgen, Vorstand der AWO Börde. "Wir haben uns an den Kreis gewendet, der feststellte, dass Träger und Gemeinden sich zu einigen haben und Oschersleben die Abschlagszahlungen leisten muss. Doch der Bürgermeister sieht sich nicht verpflichtet, seine Abschlagszahlungen zu tätigen, obwohl die doch im Haushaltsplan für dieses Jahr längst eingestellt worden sind", macht er sich Luft und ergänzt: "Ich teile Klenkes Meinung nicht und denke, dass die Kommunen den Finanzbedarf feststellen müssen. Selbst wenn dem nicht so ist, könnte die Stadt doch bis zu einer endgültigen Entscheidung zumindest in Vorleistung gehen."

"Das können wir eben nicht", sagt Dieter Klenke und begründet das mit fehlenden Unterlagen seitens der Träger. "Wir haben zwar die erforderlichen Belegungsmeldungen, in denen die vereinbarten Kinderzahlen und Betreuungszeiten dargestellt sind, erhalten. Doch verweigern uns die Träger seit Oktober 2013 die Kinder-Anwesenheitslisten", erklärt das Stadtoberhaupt.

Schmidtgen entgegnet: "Für die Aufstellungen, die Oschersleben verlangt, gibt es keinen vernünftigen Grund, geschweige denn eine Rechtsgrundlage." Außerdem begründet er die Verweigerungshaltung mit datenschutzrechtlichen Belangen. Ferner bedeute der von Oschersleben geforderte Datenaustausch einen hohen Aufwand für beide Seiten, der in keiner Relation stehe.

Die Trägerversammlung, also die Vertreter von DRK, AWO, katholischer Gemeinde und Volkssolidarität, habe zur Lösung des Problems mehrfach Gesprächsangebote an die Stadt gerichtet, die ungehört blieben. Erst mit der Ablehnung, weitere Listen an die Oschersleber Verwaltung zu übermitteln, seien die rechtlichen Einwände hinsichtlich der Kifög-Novellierung durch den Bürgermeister formuliert worden. "Wo soll das noch hinführen?", fragt sich Schmidtgen und äußert seine Sorgen: "Wir stoßen an unsere Liquiditätsgrenze. Wenn nicht bald eine Lösung auf den Tisch kommt, sind wir Mitte Juni zahlungsunfähig", schätzt er ein. Deshalb hat sein Wohlfahrtsverband am 13. März ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg angestrengt. Der AWO-Vorstand will per Erlass einer einstweiligen Verfügung die Stadt zwingen, ihre Zahlungen zu leisten.

Eine Stellungnahme der von Oschersleben beauftragten Anwaltskanzlei an das Amtsgericht unterstreicht jedoch die die Haltung in den Amtsstuben. So heißt es darin: "Die Antragsgegnerin (Stadt Oschersleben; Anmerkung der Redaktion) ist weder für die Abrechnungen mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe noch für die Finanzierung im Wege der Abschlagszahlungen zuständig."

"Wir stehen der Rechtsauffassung der Träger näher als der der Stadt Oschersleben", erklärt René Grummt vom Landkreis Börde. Doch der Leiter des Fachdienstes Jugend verspricht sich mehr Rechtssicherheit durch das Urteil des von der AWO auf den Weg gebrachten Eilverfahrens. "Die Entscheidung hat Auswirkungen auf das ganze Land. Danach haben sich alle Kreise und Kommunen zu richten", betont Grummt die Tragweite des aktuellen Rechtsstreits. Unabhängig davon habe der Verwaltungsmitarbeiter das Landesverwaltungsamt in Halle eingeschaltet, das im Übrigen ebenfalls die Meinung des Kreises und der Träger teile. Der hier zuständige Referatsleiter Armin Kupsch hatte in einem Schreiben an Bürgermeister Klenke tatsächlich erklärt, auch seine Rechtsauffassung stimme nicht mit jener von Oschersleben überein. Außerdem empfahl er dem Stadtoberhaupt, "eindringlich kurzfristig entsprechende Finanzierungsvereinbarungen mit den freien Trägern abzuschließen und entsprechende Zahlungen zu leisten."

Konkrete Sanktionen allerdings formulierte der Beamte nicht. Eine Nachfrage zum aktuellen Stand bei der Pressestelle des Landesverwaltungsamtes erklärt die vermeintliche Zurückhaltung. "Wir warten auf das Urteil durch das Verwaltungsgericht, um Rechtssicherheit zu haben für die nächsten Entscheidungen, die auf uns zukommen", äußerte die Sprecherin Denise Vopel gegenüber der Volksstimme.

Für das Sozialministerium ist die Lage schon jetzt eindeutig. "Die Stadt Oschersleben steht mit ihrer Rechtsauffassung ganz alleine da. Nicht nur das Ministerium und das Landesjugendamt meinen, dass die Kommune noch einmal richtig in das Gesetz schauen sollte", sagte Ministeriumssprecher Holger Paech. Die Stadt stehe in der Verantwortung, den verbleibenden Finanzierungsbedarf zu ermitteln und zu erstatten. "Mir ist zudem keine andere Kommune bekannt, die auf der gleichen Welle surft wie Oschersleben", betonte der Sprecher.

Unterdessen bekundet AWO-Chef Andreas Schmidtgen sein Interesse am Einvernehmen mit Oschersleben: "Ich habe vollstes Vertrauen, dass die gute Zusammenarbeit wieder hergestellt werden wird."