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Feuerwerk muss grundsätzlich beim Ordnungsamt angemeldet werden Party-Raketen starten immer öfter illegal

Von Sabrina Trieger 24.05.2014, 03:23

Kaum eine Feier ohne Knaller. Der Trend, nicht nur an Silvester Raketen gen Himmel zu schicken, wird immer beliebter. Doch jedes Feuerwerk muss angemeldet sein, sonst kann es teuer werden.

Wanzleben l Pyrotechnik setzt auch gern Hochzeiten oder großen Events die Krone auf. Doch viele melden ihr Feuerwerk nicht an. Illegale Knallerei nehme immer mehr zu, sagt Karola Kochner vom Wanzleber Ordnungsamt.

"Am vergangenen Wochenende hat es beispielsweise nach dem Fußballspiel Bayern gegen Dortmund mehrfach in Wanzleben geknallt. Einmal in der Nähe der Tankstelle Vor dem Rittertor sowie Am Trift - beide Male ohne Genehmigung. Auch aus Domersleben wurde ein illegales Feuerwerk gemeldet", berichtet sie.

Doch das schillernde Vergnügen kann schnell schlimme Folgen nach sich ziehen. "Gerade in der Nähe einer Tankstelle. Deshalb gibt es auch ganz klare Bestimmungen, wann ein Feuerwerkskörper abgeschossen werden darf und wann nicht", mahnt Karola Kochner zur Vorsicht. "Feuerwerke sind laut Sprengstoffverordnung vor und nach dem Silvesterfest und Neujahrstag verboten", merkt sie an.

"Für besondere Anlässe wie Hochzeiten gibt es aber Ausnahmegenehmigungen." Sie erklärt auch, wie man jene bekommt: "Die kann beim Ordnungsamt 14 Tage vorher beantragt werden." Wichtig sei, dass im Antrag aufgeführt wird, was abgefeuert werden soll. Nach der Prüfung durch das Amt erfolgt dann eine Entscheidung.

Wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist diese immer an bestimmte Auflagen gebunden. "In der Bewilligung steht ganz genau, was abgefeuert werden darf. Auch Tag, Uhrzeit, Ort und vom Antragsteller zu treffende Vorkehrungen sind ganz genau geregelt", erklärt sie. Wichtig ist, dass die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet werden kann. "Das Feuerwerk darf dann nur vom Antragsteller abgefeuert werden, dieser muss mindestens 18 Jahre sein. Auch das Wetter spielt eine Rolle", so Karola Kochner weiter. In diesem Jahr seien von der Stadt bislang fünf Feuerwerke genehmigt worden.

Die Ausnahmegenehmigung kostet mindestens 30,68 Euro. Eine gut angelegte Investition, bedenkt man, wie teuer illegale Feuerwerke werden können. "Das ist in jedem Fall mindestens eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Ordnungsamtsleiterin Sylvia Dammering.

"Und die hat meistens eine Geldstrafe zur Folge. Eine Bußgeld-Pauschale gibt es hierfür nicht. Wer aber nachts mehrere Minuten lang ein Höhenfeuerwerk abfackelt, muss mit einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro rechnen", gibt Werner Hoffmann, Fachdienstleiter im Landkreis für Ordnung und Sicherheit ein Beispiel. Wie teuer es wird, sei immer abhängig vom Einzelfall.

Bürger, die ein unangemeldetes Feuerwerk vermuten, sollten sich an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden. "Wenn eine Genehmigung vorliegt, leitet das Ordnungsamt das an die Polizei weiter. So könne im Zweifelsfall schnell geprüft werden, ob etwas illegal gen Himmel geschossen wurde. "Bei jedem illegal gezündeten Feuerwerk kann auch geprüft werden, ob strafrechtliche Relevanz vorliegt", sagt Werner Hoffmann.

"Wenn es durch das Feuerwerk zu einem Brand kommt, ermittelt die zuständige Behörde wegen fahrlässiger Brandstiftung. Dann ist die Sache wahrscheinlich nicht mit einer Geldstrafe erledigt", so der Fachdienstleiter, der darauf hinweist, dass bereits die Waldbrandstufe 3 gelte. Er betont, dass es in Sachsen-Anhalt auch grundsätzlich verboten sei, die sogenannten "Himmelslaternen" steigen zu lassen.