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Amtsgericht Oschersleben verurteilt zwei Sülzetaler wegen Gewalt gegen Farbigen Aus Volksfestpöbelei wird rassistische Schlägerei

Von Yvonne Heyer 24.05.2014, 03:23

Mehr als zwei Jahre nach einem Angriff auf einen farbigen Langenweddinger sprach Richter Overdick am Amtsgericht Oschersleben das Urteil gegen zwei Männer aus dem Sülzetal. Ihre Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Oschersleben/Sülzetal l Der Prozess gegen den 32-jährigen Manuel H. aus Altenweddingen und den 31-jährigen Marcel M. aus Langenweddingen war am 27. Februar am Amtsgericht Oschersleben eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg warf den beiden Angeklagten Raub, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, versuchte Nötigung und Sachbeschädigung vor. Zu diesen Taten äußerten sich beide Angeklagten nicht.

Gegen den 32-jährigen Altenweddinger wurde zudem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Waffengesetz verhandelt. In diesem Fall war er geständig. Bei einer Hausdurchsuchung waren über 50 Schuss Munition gefunden worden. Nicht umsonst hatte Staatswalt Arnold Murra in seinem Abschlussplädoyer von einem Puzzle gesprochen, dass sich im Verlauf von sechs Prozesstagen, an denen zahlreiche Zeugen gehört wurden, zweifelsfrei zusammensetzen ließ.

Jene Zeugenaussagen hätten die Behauptung der Angeklagten, sie wären nicht am Tatort gewesen, als Lüge entlarvt. Gemeinsam mit den Zeugen wurde Stück für Stück geklärt, was sich in jener Nacht vom 30. April zum 1. Mai 2012 auf der Maifeier in Langenweddingen zugetragen hat.

Mamud S. und seine Lebensgefährtin besuchten gemeinsam die Maifeier. Der Farbige fühlte sich von den Angeklagten provoziert. "Er hörte hier Beleidigungen, die als rassistisch betitelt werden müssen", so der Staatsanwalt. Mamud S. sprang am Tisch auf, dabei kippte ein Bier um, das bekam Manuel H. ab. Mamud S. und seine Freundin verließen daraufhin das Fest. Jedoch wollte Mamud S. wissen, wer die beiden Typen waren, die ihn beleidigt haben und wollte zum Fest zurückkehren. Doch weit kam er nicht. Die beiden Beschuldigten waren bereits auf dem Weg, ihn zu suchen. Sie hatten laut Zeugenaussagen das Fest mit den Worten verlassen: "Wo ist der scheiß Ausländer? Den kriegen wir noch!"

Manuel H. und Marcel M. waren mit dem Auto unterwegs, und als sie ihr späteres Opfer sahen, sprangen sie aus dem Fahrzeug. Manuel H. versetzte dem Opfer zwei Faustschläge ins Gesicht, dabei ging auch ein Handy - es tauchte nie wieder auf - verloren.

Mamud M. konnte fliehen, ist aber schließlich auf einem Hof entdeckt worden. Dort haben ihn die Angeklagten erneut geschlagen, getreten und rassistisch beleidigt. Während der Schlägerei auf dem Hof wurde auch ein Fahrzeug eines Anwohners beschädigt. Nach dem Richterspruch müssen Manuel H. und Marcel M. auch diesen Schaden, knapp 800 Euro, begleichen.

Mamud S. erlitt schmerzhafte Prellungen am Oberkörper und im Gesicht, auch die Arme taten ihm weh. Schwerwiegender sind aber laut Staatsanwalt und Richter die psychischen Schäden, die noch heute nachwirken. Für Staatsanwalt Murra ist das Tatmotiv zweifelsfrei ausländerfeindlich geartet, da ging auch der Richter mit. Aus einem typischen Volksfestvorfall wurde eine Verfolgung aus Fremdenhass, so Overdick.

Beide Angeklagten haben sich nicht zur Tat bekannt, zeigten keine Reue, es fehlt jede Form der Entschuldigung. Auch das konnte nicht positiv für die Angeklagten gewertet werden. Staatsanwalt Murra hatte für beide zwei Jahre Haft gefordert. "Bewährung kann nicht beantragt werden", so Murra am Ende seines Plädoyers.

Doch Richter Overdick und die beiden Schöffen blieben unter dieser Forderung. Manuel H. wurde zu einer Strafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beläuft sich auf zwei Jahre. Marcel M., der zur Zeit der Tat noch auf Bewährung war, erhielt eine Strafe von einem Jahr und sieben Monaten, die ebenso zur Bewährung - auf drei Jahre - ausgesetzt wurde.

Staatsanwalt Murra wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.