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Durchfahrt über Hamersleber Klosterhof untersagt Brücke und Tor sind Wackelkandidaten

Von Yvonne Heyer 09.09.2014, 03:22

Eine routinemäßige Kontrolle brachte es an den Tag: Die Brücke am Hamersleber Klosterhof ist stark beschädigt und auch der angrenzende Torbogen könnte zur Gefahr werden. Fahrzeuge dürfen den ohnehin nicht offiziellen Weg nicht mehr benutzen.

Hamersleben l Die Fahrt über den Hamersleber Klosterhof ist ein beliebter "Schleichweg", selbst für schwere Fahrzeuge wie Lkw. Dass hier privates Gelände überfahren wird, wurde stets missachtet. Genau wie die Tatsache, dass schon seit Jahren für eine Brücke am Ende des Klosterhofes eine Tonnagenbegrenzung besteht.

Nun hat eine routinemäßige Kontrolle der Brücke zum Klosterhof ergeben, dass die Tragfähigkeit der überfahrbaren Brücke nicht den Anforderungen genügt und eine Gewichtsbegrenzung auf sechs Tonnen erforderlich ist. Die seitliche Fußgängerbrücke muss vollständig gesperrt werden, da die aufgelegten Metallplatten stark beschädigt sind. Bei der Kontrolle fiel zudem auf, dass die Steine am Eingangsportal des Klostergrundstückes sich im Scheitelbereich und an den Torhespen gelockert haben und teilweise bereits herausgebrochen sind. "Möglicherweise sind diese Schäden entstanden, weil größere Fahrzeuge dagegen gefahren sind", so Katrin Otto, Sachgebietsleiterin Tiefbau der Verbandsgemeindeverwaltung Westliche Börde. Nach dem Vororttermin wurde festgelegt, die Brücke halbseitig zu sperren, da auch bei einer entsprechenden Beschilderung nicht gewährleistet werden kann, dass Fahrzeuge die Tonnenbegrenzung nicht doch wieder missachten und einfach weiterfahren. Das Portal bleibt deshalb halbseitig geschlossen und ist nur für Fußgänger zu benutzen.