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Betriebsrat geht gegen tarifliche Umgruppierung vor Weniger Gehalt für nichtärztliches Personal im Ameos-Krankenhaus

Von Ivar Lüthe 09.10.2014, 03:10

Die Übernahme des Krankenhauses durch die Ameos-Gruppe kommt das nichtärztliche Personal des Klinikums teuer zu stehen. Für diese Mitarbeiter gilt jetzt der Ameos-Haustarifvertrag. Und das bedeutet finanzielle Einschnitte von bis zu 300 Euro im Monat. Der Betriebsrat ist deshalb vor das Arbeitsgericht gezogen.

Haldensleben l Es ist genau das eingetreten, was Betriebsrat und Mitarbeiter des Haldensleber Krankenhauses bereits vor der Übernahme durch Ameos befürchtet hatten: Gehaltseinbußen. Und die sind nicht von Pappe. Der überwiegende Teil der nichtärztlichen Mitarbeiter im Krankenhaus muss seither Monat für Monat mit weniger Geld leben. Bis zu 300 Euro netto im Monat machen die Einbußen aus. Wer monatlich noch in etwa das gleiche Geld wie unter Sana bekommt, der muss jetzt mehr dafür arbeiten, berichten Krankenhaus-Mitarbeiter der Volksstimme.

Grund für die Gehaltseinbußen ist, dass der Krankenhausträger Ameos für die nichtärztliche Belegschaft den Ameos-Haustarifvertrag eingeführt hat, wie er für die Mitarbeiter im benachbarten Ameos-Fachkrankenhaus gilt. Die Ärzte im Krankenhaus hätten einen Besitzstand bekommen, verdienen das Gleiche wie unter Sana.

"Wie sich Ameos auf den Standpunkt stellen kann, im Zuge des Betriebsüberganges die Regelungen nach Paragraph 613a BGB so auszulegen, dass für die Ärzte der Besitzstand nach Sana-Tarifvertrag und gleichzeitig bei allen nichtärztlichen Mitarbeitern der Ameos-Haustarifvertrag Anwendung findet, ist für den Betriebsrat nicht nachvollziehbar", sagt Betriebsratsvorsitzender Frank Senkel. Bei der Anwendung von gesetzlichen Regelungen könne und dürfe es keine unterschiedlichen Auslegungen geben. Der Betriebsrat habe diesbezüglich mehrmals Anfragen an die Klinikleitung gestellt. "Eine für den Betriebsrat plausible Erklärung haben nicht bekommen", so Frank Senkel.

Im Zuge des Betriebsüberganges wurden die nichtärztlichen Mitarbeiter umgruppiert. Der Betriebsrat hatte in diesem Zusammenhang die Klinikleitung auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hingewiesen und dieses auch eingefordert. Die Klinikleitung setzte sich darüber hinweg, so Senkel.

"Mit der Umsetzung der Umgruppierungen hat Ameos nicht nur das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates verletzt, sondern auch entgegenstehende Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen und im Trägerwechselvertrag missachtet", meint der Betriebsratsvorsitzende. Er und seine Betriebsratskollegen haben "erhebliche Zweifel", dass der Ameos-Fachkrankenhaus-Tarifvertrag überhaupt auf das Ohre-Klinikum Anwendung finden kann.

"Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir nicht in den Tarifvertrag des Fachklinikums fallen, da es sich um zwei Betriebe innerhalb einer Gesellschaft handelt, und der Ameos-Haustarifvertrag findet nur im Ameos-Fachklinikum Anwendung", so Frank Senkel. Zwischenzeitlich wurde die Belegschaft von der Gewerkschaft Ver.di darüber informiert, dass der Ameos-Haustarifvertrag bereits zum 31. Dezember 2010 gekündigt worden war. "Wie kann man den Tarifvertrag auf unser Klinikum übertragen, der zum Zeitpunkt der Übernahme schon seit Jahren gekündigt ist?", fragt sich Senkel.

So blieb dem Betriebsrat nichts anderes übrig, als vor das Arbeitsgericht Magdeburg zu ziehen und auf Mitbestimmung in der Angelegenheit zu klagen. "Wir hatten die Klinikleitung mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Betriebsrates der Haustarifvertrag aus dem Jahr 2012 weiterhin Anwendung findet. Mittlerweile wollen auch viele Mitarbeiter des Klinikums über den Klageweg ihre tariflichen Ansprüche einfordern", so der Betriebsratschef.

Allerdings dauern solche Klagen erfahrungsgemäß sehr lange. Da ohnehin ab März Tarifverhandlungen anstehen, setzt der Betriebsrat seine Hoffnungen darauf, dass bei den Tarifverhandlungen die starken Einschnitte wettgemacht werden können.

"Alle Arbeitsplätze erhalten"

Die Ameos-Gruppe verteidigt auf Volksstimme-Nachfrage die Vorgehensweise. Ameos-Sprecher Markus Eugster schrieb der Redaktion: "Mit dem Erwerb wurden sämtliche Mitarbeitende von Ameos übernommen und alle Arbeitsplätze erhalten. Dieser Betriebsübergang hatte nach allgemeinen gesetzlichen Grundlagen zu erfolgen, die eine Ablösung des bei dem ehemaligen Eigentümer bestehenden Tarifwerks durch den bei Ameos in Haldensleben geltenden Tarifvertrag vorschreiben. Unabhängig vom Betriebsübergang wird der Tarifvertrag demnächst mit der Gewerkschaft Ver.di neu zu verhandeln sein."

Erfasst würden dann alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Ameos-Klinikums einschließlich der Mitarbeitenden der ehemaligen Sana Ohre-Kliniken. Der Tarifvertrag gelte grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere auch für diejenigen, die bei Ver.di Mitglied sind. Was die Ärzte anbelange, so schreibt der Ameos-Sprecher: "Bei Ameos in Haldensleben besteht keine tarifliche Vereinbarung mit dem Marburger Bund. Die Ärzte erhalten bei Ameos eine Vergütung in Angleichung an den kommunalen Tarifvertrag des Marburger Bundes."

Ob Ameos mit der Umgruppierung nach der Übernahme des Klinikums gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen hat, vermochte die Kreisverwaltung auf Nachfrage nicht abschließend zu sagen. Bei der Privatisierung des ehemaligen Kreiskrankenhauses 2007 hatte sich der Landkreis durch Sana vertraglich einige Dinge sichern lassen. Die Ameos Kranken- hausgesellschaft Börde hat sich im Zusammenhang mit dem Unternehmenskaufvertrag verpflichtet, alle Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag zwischen dem Landkreis Ohrekreis und der Sana zu übernehmen.

In dem damaligen Vertrag standen auch tarifliche Bindungen. So war unter anderem vereinbart worden, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben sollte, dass eine Besitzstandswahrung gelte, Altersteilzeitverträge sowie die Anerkennung der Betriebszugehörigkeit durch Sana mit übernommen werden müssten. Allerdings habe es in den gut sechs Jahren, in denen Sana das Klinikum führte, einige tarifliche und auch individuelle Änderungen in den Arbeitsverträgen gegeben. "Ein Tarifvertrag steht so explizit nicht in dem Vertrag. Ob gegen den Vertrag verstoßen wurde, kann ich abschließend nicht beurteilen", erklärte die zuständige Fachbereichskoordinatorin in der Kreisverwaltung, Iris Herzig.