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Neues Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt wird erläutert Arbeitsgrundlage für Gemeinderäte

Von Detlef Eicke 21.10.2014, 03:15

Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie Mitarbeiter der Gemeinde Sülzetal haben in Osterweddingen an einer Schulung zum neuen Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt teilgenommen.

Osterweddingen/Sülzetal l 20Abgeordnete nutzten die Gelegenheit, sich von einem Experten schulen zu lassen.

Nach über 20 Jahren sind Gemeinde- und Landesordnung durch das neue Kommunalgesetz abgelöst worden, das seit 1. Juli 2014 in Kraft ist. Mit der Vereinheitlichung sollen Handhabung und Rechtsanwendung in der Praxis insbesondere für Ehrenamtler erleichtert werden.

Dozent Ruthard Reimer vom Studieninstitut für kommunale Verwaltung stellte auf der Tagesveranstaltung am Sonnabend im Osterweddinger Feuerwehrgerätehaus Schwerpunkte der Kommunalverfassung vor. Ein intensiv diskutiertes Thema war der Paragraph 33, der das Mitwirkungsverbot ehrenamtlich Berufener zum Inhalt hat.

Reimer erklärte das Mitwirkungsverbot an einem Beispiel. "Ein Architekt, der gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates ist, hat für eine Baufirma, die sich um die Vergabe der Sanierungsarbeiten am historischen Rathaus bewirbt, ein Gutachten erstellt. Bei der Beratung beziehungsweise Entscheidung über die Vergabe der Aufträge darf der Architekt dann nicht mitwirken."

Das Angebot, das neue Kommunalverfassungsgesetz näher kennenzulernen, war vom Bürgermeister der Gemeinde Sülzetal, Jörg Methner, unterbreitet worden. Obwohl diese Maßnahme freiwilliger Natur war, stieß sie auf große Zustimmung. Das belegte die Anwesenheit zahlreicher Ortsbürgermeister, Ortschaftsräte und Mitarbeiter der Verwaltung, die sich am Wochenende noch einmal auf die Schulbank setzten. Jörg Methner war mit der Resonanz sehr zufrieden und lobte die Bereitschaft der Abgeordenten, sich mit Inhalten des Gesetzes vertraut zu machen. "Das Gesetz ist Arbeitsgrundlage für unsere Gemeinderäte. Es ist gewiss von großem Vorteil, die Kommunalverfassung nicht nur zu lesen, sondern auch von einem Fachmann erläutert zu bekommen", sagte Methner.

Dozent Ruthard Reimer konzentrierte sich in seinen Ausführungen auf die Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts, beschrieb die Mitwirkung der Bürger am kommunalpolitischen Geschehen und nannte Schwerpunkte bezüglich ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiterhin wurden Neuerungen in der Sitzungsdurchführung besprochen.

Eine Wiederholung der Schulung ist bereits angedacht. "Wir prüfen die Interessenslage. Wenn Resonanz da ist, wird es einen zweiten Lehrgang geben", erklärte Jörg Methner.