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Förderverein der Grundschule Altenweddingen diskutiert über Aufhebung der Schulbezirke Standorte sollen erhalten bleiben

Von Detlef Eicke 07.11.2014, 02:10

Der Förderverein der Grundschule Altenweddingen hat auf seiner Sitzung am Mittwoch über Ergebnisse der Arbeitsgruppe Schulen der Einheitsgemeinde Sülzetal beraten. Ziel ist die Aufhebung der Schulbezirke.

Altenweddingen l Neben dem Schulstandort Altenweddingen sollen auch jene in Osterweddingen und Langenweddingen bestehen bleiben.

Bernd Obermeier, Vorsitzender des Schulelternrates und Schatzmeister des Fördervereins der Altenweddinger Grundschule, erklärt das Prozedere. "Das Land Sachsen-Anhalt verlangt in seinem Erlass eine Mindestzahl an Schülern für die Grundschulen. Diese Zahl beträgt 80 Kinder. Natürlich ist die Gemeinde daran interessiert, diese Zahlen zu erreichen. Für die Grundschulen Altenweddingen und Osterweddingen sind die prognostizierten Zahlen bis 2025 ausreichend. Sorgen macht derzeit der Standort Langenweddingen, da hier die Schülerzahl voraussichtlich 2017/2018 unter 60 Schülern liegt."

Die Gemeinderäte des Sülzetals hatten am 3. April den Beschluss zur Aufhebung der Schulbezirke gefasst. In der Satzung des Beschlusses wurden Gründe benannt. "Eltern soll die Möglichkeit gegeben werden, Prioritäten zur Schulauswahl für ihr Kind auswählen zu dürfen. Wenn beispielweise bereits ein Geschwisterkind in unsere Grundschule geht, ist es durchaus sinnvoll, auch das andere in Altenweddingen einzuschulen", hält Heiko Schulz, Vorsitzender des Fördervereins, die Individualität für gegeben. Zum Regeleinzugsgebiet der Altenweddinger Grundschule gehören Stemmern, Bahrendorf und Schwaneberg. "Der Entwurf zum Aufhebung der Schuleinzugsgebiete ist in der Diskussion. Nun muss eine Satzung erarbeitet werden, die rechtssicher ist", erklärt Bernd Obermeier. Das Land müsse das Vorhaben absegnen, habe aber bereits Zustimmung signalisiert. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Aufhebung der Einzugsbereiche möglich.

In der als Schule dienenden Villa ist ein hoher Sanierungsaufwand erforderlich. Aus diesem Grund und um den Schülern in den Klassenräumen mehr Platz zu bieten, soll mit Stark-III-Mitteln das ehemalige Sekundarschulgebäude, welches zur Zeit leer steht, saniert werden. Zum Umsetzen des Schulkonzeptes, den Vorgaben und der Praxis der Inklusion und für ein freundliches und einladendes Lernen sind zusätzliche Facharbeitsräume erforderlich. Des weiteren sind Auflagen des Landkreises zum Betrieb von Grundschule und Hort in den Altgebäuden nur mit sehr hohem Aufwand umsetzbar.