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Vogelgrippe: "Risikogebiete" Landkreis bereitet sich auf Stallpflicht vor

Im Veterinäramt des Landkreises Börde wappnet man sich bereits für
mögliche Auflagen im Bezug auf die Vogelgrippe. Noch gibt es allerdings
keine Entscheidung, ob und wo Geflügelhalter in der Börde ihre Tiere
einstallen müssen.

Von Ivar Lüthe 26.11.2014, 02:17

LandkreisBörde l Das Thema Vogelgrippe ist nach einigen Jahren Ruhe auch im Landkreis Börde wieder angekommen. Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens hat angekündigt, dass sich Geflügelzüchter in Sachsen-Anhalt auf eine Stallpflicht für ihre Tiere einstellen sollten. In dieser Woche werde die Stallpflicht in bestimmten Regionen ausgerufen.

Als sogenannte Risikogebiete gelten Regionen mit großen Wasserflächen, an denen Wildvögel Rast machen. Im Landkreis Börde wäre dies beispielsweise der Bereich des Drömlings, erklärte Dr. Hans-Joachim Krohm, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in der Kreisverwaltung, auf Nachfrage der Volksstimme.

Inwiefern auch Gebiete entlang der Elbe, Ohre, Bode oder des Mittellandkanals betroffen sein könnten, muss noch geprüft werden. Dazu soll es in dieser Woche Gespräche zwischen den Landkreisen und dem Landwirtschaftsministerium, hieß es gestern. In der Kreisverwaltung zumindest wappnet man sich bereits, so Krohm. Sollte die Stallpflicht auch in Regionen im Landkreis Börde ausgerufen werden, fahren Mitarbeiter des Veterinäramtes die bekannten Halter ab und besprechen mit ihnen die Auflagen und deren Umsetzung. Bei einer angeordneten Stallpflicht muss unter anderem gewährleistet werden, dass Hühner, Enten, Gänse und Co. so untergebracht sind, dass sie mit Wildvögeln und deren Fäkalien nicht in Kontakt kommen. "Wieviele Geflügelzüchter im Landkreis betroffen sein würden, entscheidet sich, wenn die Risikogebiete entsprechend definiert sind", so der Veterinäramtsleiter.

Zudem stellen sich die Veterinäramtsmitarbeiter auch darauf ein, dass es eine stärkere Beprobung und Überwachung an Rast- und Ruhestätten für Wildvögel geben wird. "Dabei wird nach Auffälligkeiten geschaut, frisch tote Vögel untersuchen und Kotproben entnommen", so der Veterinäramtsleiter.

Eine übertriebene Angst vor toten Vögeln müsse die Bevölkerung jedoch nicht haben, sagt Hans-Joachim Krohm. Singvögel beispielsweise würden in der Infektionskette keine Rolle spielen. Der Schwerpunkt liege bei Wasservögeln wie Reiher, Schwäne oder Wildenten.

Eine gewisse Erfahrung mit der Stallpflicht für Nutzgeflügel haben Züchter und Halter in der Börde bereits. 2005/2006 traf eine Verordnung zur Stallpflicht auch die vielen Geflügelhalter in der Börde. Zahlreiche Tiere mussten in "Zwangshaft" auf Zeit, organisierte Zuchtschauen konnten nur unter strengen Auflagen und Kontrollen stattfinden. Im damaligen Ohrekreis beispielsweise erging Mitte Februar 2006 die Stallpflicht. Bis Ende April musste das Geflügel zum Schutz vor der Vogelgrippe im Stall bleiben.