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TAV Börde bittet sogenannte Altanschließer zur Kasse / Satzung wurde im Dezember beschlossen Post für 7000 Grundstücksinhaber

Von Yvonne Heyer 15.01.2015, 02:05

Schätzungsweise 7000 Grundstückseigentümer im gesamten Verbandsgebiet des TAV Börde werden in den nächsten Wochen Post bekommen. Die Anhörungsbögen sind der erste Schritt zur Erhebung eines neuen Beitrages, der Altanschließer einmalig belasten soll.

Oschersleben l Noch im alten Jahr hat die Verbandsversammlung des TAV Börde eine neue Beitragssatzung beschlossen. "Damit findet ein Thema, mit dem wir uns jahrelang beschäftigt haben, endlich einen Abschluss", erklärt die Geschäftsführerin des TAV Börde, Vinny Zielske. Mit einem Satz erklärt bedeutet die Satzung, dass nun auch sogenannte Altanschließer den Investitionskostenzuschuss bezahlen müssen.

"In unserem Verbandsgebiet gibt es eine öffentliche Abwasseranlage. Das bedeutet: Alle Gebührenzahler zahlen das Gleiche, egal wo sie wohnen. Wer einen neuen Abwasseranschluss bekommen hat, musste diesen mit dem `Investitionskostenbeitrag zur Herstellung einer öffentlichen Abwasseranlage` bezahlen, während jene, die von jeher einen Abwasseranschluss hatten, nicht zur Kasse gebeten wurden und dennoch in das Klärwerk einleiteten. Darin sahen Grundstückseigentümer `Neuanschließer`, eine Ungleichbehandlung und klagten dagegen", erklärt Vinny Zielske gegenüber der Volksstimme weiter.

Neue Satzung durch ein Urteil in Bayern bestätigt

Bereits im Jahr 2008 sei deshalb im Kommunalabgabengesetz festgelegt worden, dass der Investitionskostenzuschuss von den Altanschließern einzufordern ist. "Wir begannen zu rechnen, was uns die Sache tatsächlich einbringen könnte und erstellten eine Kalkulation. Diese war 2011 fertig und zeigte uns, dass tatsächlich etwas bei `rumkommen` würde. Also wurde 2012 besagte Kalkulation beschlossen", so die Geschäftsführerin.

Beiträge können aber erst erhoben werden, wenn eine gültige Satzung vorliegt. Diese sollte zwar bereits 2013 erlassen werden, wurde allerdings erst nach einem Gerichtsurteil in Bayern rechtssicher gestaltet. "Mit dem Kommunalabgabengesetz wurde zwar gefordert, die Altanschließer zur Kasse zu bitten, doch es fehlten die Verjährungsfristen. Nach dem Urteil in Bayern wurden diese nun festgelegt. Für uns in Sachsen-Anhalt bedeutete das konkret, dass wir bis zum 1. Januar 2016 die Sache mit den Altanschließern geklärt haben müssen", berichtet Zielske.

Eigentümer im gesamten TAV-Gebiet betroffen

Mit dem Satzungsbeschluss im Dezember 2014 habe der TAV Börde nun grünes Licht, die Satzung auch umzusetzen. Konkret bedeutet das, dass in den kommenden Wochen, möglicherweise ab März, an rund 7000 Grundstückseigentümer in Badeleben, Harbke, Wulferstedt, Schermcke, Hadmersleben, Neindorf, Oschersleben, Klein Wanzleben und Wefensleben Anhörungsbögen verschickt werden. Diese enthalten alle notwendigen Daten wie Grundstücksgröße, Geschosszahl des Wohnhauses aber auch Erklärungen zur Satzung. Die Grundstückseigentümer sollten alle Daten auf dem Anschreiben vergleichen und dem TAV möglicherweise Fehler oder Abweichungen melden.

In Vorbereitung der Aktion war beim Verband bereits ein Arbeitskreis für die Datenerfassung gegründet worden. Sind die Anhörungsbögen verschickt, solle zudem ein gesonderter Telefondienst eingerichtet werden, um auf mögliche Fragen der Bürger reagieren zu können.

Die Altanschließer werden beim Erheben des Investitionskostenzuschusses übrigens privilegiert behandelt. Während für ein Neuanschluss 7,67 Euro pro anrechenbarer Grundstücksgröße zu berappen sind, zahlen die Altanschließer nur 2,94 Euro. Der TAV Börde rechnet mit Einnahmen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro.