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Nutzungsrechte von Grabstätten erneuern

16.02.2015, 13:55

Oschersleben (spt) l Bürger, die bis zum 31. Dezember 2014 berechtigt waren, Wahlgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen zu nutzen, sollten ihr Nutzungsrecht noch in diesem Jahr verlängern. Darauf hat die Friedhofsverwaltung hingewiesen. "Wird das Nutzungsrecht nicht bis zwölf Monate nach Ablauf wiedererworben, besteht kein Anspruch mehr auf Wiedererwerb", hieß es. Anträge können gestellt werden an: Stadt Oschersleben, Friedhofsverwaltung, Peseckendorfer Weg 3, 39387 Oschersleben.