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Prozessauftakt wegen Totschlags gegen Klein Wanzleber vor dem Magdeburger Landgericht Erst floss Alkohol, dann Blut

Von Sabrina Trieger 26.02.2015, 02:26

Dem 39-jährigen Wolfgang H. aus Klein Wanzleben wird seit Mittwoch vor dem Magdeburger Landgericht der Prozess gemacht. Ihm wird vorgeworfen Uwe H. (48) in der Nacht zum 14. September kurz vor Mitternacht mit einem Küchenmesser erstochen zu haben.

KleinWanzleben/Magdeburg l Für Oberstaatsanwältin Martina Klein steht fest: Siebenmal stach der Angeklagte "mit erheblicher Wucht" zu. Es ist das folgenschwere Ende eines Streits, den der 48-jährige Uwe H. nicht überlebt hat.

Die Anklage rekonstruiert den Fall so: Die Männer treffen sich an jenem 13. September 2014 am Mühlenplan in der Plattenbau-Wohnung von Heiko O. (43) wie so oft zum gemeinsamen Trinkgelage. Zuvor haben sie den Alkohol gemeinsam im Supermarkt gekauft. Im Einkaufswagen des Gastgebers landen zwei Flaschen Korn. Der Angeklagte steuert eine dritte Flasche "Weißen" dazu. Mit dem Hochprozentigen im Gepäck ging es gegen 18 Uhr vom NP-Markt in Richtung Mühlenplan.

"Ich habe nur gesehen, dass Uwe wie ein nasser Sack in sich zusammengesackt ist."

Kurze Zeit später gesellt sich auch Heikos Bruder Sven-Peter O. (47) dazu. Uwe H. kreuzt ebenfalls an jenem Abend zum Trinkgelage auf. Die Stimmung sei fröhlich und ausgelassen gewesen, geben später die Zeugen zu Protokoll.

Irgendwann kurz vor Mitternacht geht der Angeklagte in die Küche, um eine neue Flasche Schnaps aus dem Kühlschrank zu holen. Was dann passiert, muss im Laufe der Gerichtsverhandlung noch eindeutig geklärt werden. Wolfgang H. nimmt sich ein Messer mit langer Klinge und Holzgriff und geht vermutlich zurück Richtung Wohnzimmer. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter sagt der 39-Jährige aus, dass das Messer neben dem Herd lag. Er packte das Messer in die Jackentasche, angeblich will er damit die Feier verlassen. Auf dem Weg in die Stube habe ihn das spätere Opfer Uwe H. dann geschubst. Es kommt zur Prügelei. "Ich bekam Schläge ins Gesicht", rechtfertigte sich der Angeklagte vor der Polizei. Weder an einen Streit noch an die Tat könne er sich erinnern. Zum Prozessauftakt selbst schweigt der Angeklagte, obwohl er bei der Polizei bereits ein Teilgeständnis abgelegt hat. Dort räumte er die Messerstiche ein. Sagte aber, dass er sich an die Auseinandersetzung selbst nicht mehr erinnern könne. Es sei aber schon im Vorfeld immer wieder zu "Zusammenstößen" zwischen ihm und Uwe H. gekommen.

Vieles was der Angeklagte gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen sagt, klingt aber widersprüchlich. Er habe aus Angst zugestochen, erklärt er dem Gutachter bei einem weiteren Termin. Mit seinem späteren Opfer habe er auch schon in der Vergangenheit immer wieder Streit gehabt. So gibt es eine Anzeige vom Januar vergangenen Jahres, weil Uwe H. dem Angeklagten ein blaues Auge verpasst haben soll.

Bei der Befragung zum Prozessauftakt geben sich die Brüder, die als Zeugen geladen sind, aber weitestgehend unwissend.

Während sie getrennt voneinander immer wieder auf die Fragen der Prozessbeteiligten die knappen Antworten "Weiß ich nicht", "Von einem Streit habe ich nichts mitbekommen" und "Keine Ahnung" stammeln, weist der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg die Brüder mehrfach darauf hin, dass sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen, und dass sie damals kurz nach der Tat gegenüber der Polizei detaillierte Angaben zum Verlauf des Abends gemacht hätten.

Während der 43-jährige Gastgeber Heiko O. angibt, zur Tatzeit auf Toilette gewesen zu sein, meint sein älterer Bruder, auf dem Sofa von einem Streit und den Messerstichen nichts mitbekommen zu haben. "Ich habe nur gesehen, dass Uwe wie ein nasser Sack in sich zusammengesackt ist", erklärt Sven-Peter O. dem Gericht.

"Dabei ging es um Frauengeschichten. Da habe ich mich aber rausgehalten."

Konfrontiert mit ihren Aussagen aus den Polizeiprotokollen vom 14. September, erklären die Brüder auch hierzu, sich an keinen Disput erinnern zu können. Der Ältere räumt ein, dass er lediglich mitbekommen habe, wie es zwischen dem Angeklagten und Uwe H. immer wieder kleinere Sticheleien gegeben habe: "Dabei ging es um Frauengeschichten. Da hab ich mich aber rausgehalten."

Der Prozess wird am 4. März fortgesetzt. Im Fall einer Verurteilung wegen Totschlags drohen dem Klein Wanzleber bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug. Bis dahin bleibt der Angeklagte in Untersuchungshaft.