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Bescheide für Grundstückseigentümer im Seehäuser Sanierungsgebiet Stadt muss zur Kasse bitten

Von Ralf Franke 24.01.2014, 02:21

Die über viele Jahre bezuschusste Stadtsanierung in Seehausen neigt sich dem Ende entgegen. Das rief Friedhelm Wolkow, zuständiger Planer beim Sanierungsträger BIG-Städtebau, den Mitgliedern des Bauausschusses am Mittwochabend in Erinnerung.

Seehausen l Im kommenden Jahr fließen noch einmal 97000Euro von Bund und Land für Baumaßnahmen im Stadtkern in die kommunalen Kassen. Dann ist zumindest mit diesem Förderprogramm Schluss. Wenn sich an der Finanzsituation am Aland nichts ändert, müsste ein Teil dieser Summe allerdings schon als Verpflichtungsermächtigung verplant werden, um die für dieses Jahr vorgesehene Erneuerung der Mittelstraße (voraussichtliche Kosten rund 160000Euro plus Ausschreibung und Bauüberwachung) nicht zu gefährden. Denn in der Rechnung sind trotz Eigenanteils der Stadt laut Wolkow noch etwa 21000 Euro offen.

Der Planer rief den Abgeordneten und sachkundigen Bürgern um Ausschussleiterin Antje Spillner aber auch den bekannten Ausweg für das 2013er Vorhaben und andere Maßnahmen in Erinnerung, die trotzdem noch im Rahmen der Stadtsanierung in Angriff genommen werden könnten: Die Stadt muss nur die vom Gessetzgeber vorgesehene finanzielle Beteiligung der Haus- und Grundstückseigner einfordern, deren Immobilien durch die Sanierung von Straßen und Plätzen im Altstadtgebiet im Laufe der Jahre an Wert gewonnen haben.

Stadt kann mit bis zu 250000 Euro rechnen

Die Größenordnungen stehen längst fest. 2010 gab es dazu eine Einwohnerversammlung. Je nach Lage ist mit Rechnungen zwischen zwei und drei Euro je Quadratmeter Grundstücksgröße zu rechnen. Die Verwaltung könnte die erforderlichen Bescheide relativ kurzfristig erstellen. Der Vorteil für freiwillige Zahler: Sie haben noch etwas Einfluss auf den Termin oder können Raten aushandeln.

Einziges Hindernis am Verwaltungsprozedere: Die Beiträge dürfen erst erhoben werden, wenn die Stadtsanierung als abgeschlossen gilt. Das könnte man allerdings mit Teilentlassungen aus dem Sanierungsgebiet erreichen. Und zwar in den Bereichen, in die aus dem Topf definitiv keine Zuschüsse mehr fließen. Dazu ist im Grund nur ein Beschluss des Stadtrats nötig.

Bislang konnten betroffene Seehäuser ihre Anteile auf freiwilliger Basis ablösen. Nach rund 80000 Euro kam der Prozess allerdings schon vor einiger Zeit zum Erliegen. Unterm Strich, überschlug Wolkow, könnten sich so noch an die 250000 Euro refinanzieren lassen, die neuen Vorhaben zur Gestaltung des historischen Quartiers zur Verfügung stehen würden. An Ideen mangelt es jedenfalls nicht.

Stadtrat hat im März das letzte Wort

So brachte Wolkow das Haus an der Beusterstraße 25 der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Seehausen ins Gespräch, das in der Nachbarschaft von Salzkirche und Beustertor ortsbildprägend sei, mit dessen Erhalt die GBW alleine aber überfordert wäre. Das historische Gemäuer biete sich in der oberen Etage für Wohnraum an. Unten könnte vielleicht eine öffentliche Toilette für Seehausen geschaffen werden, sinnierte der Planer über die Zukunft des Gebäudes.

Eine Entscheidung über das Herauslösen einzelner Quatiere aus dem Sanierungsgebiet und das Erheben von Bescheiden kommt aber frühestens in der März-Sitzung auf den Tisch des Stadtrates. So lange gilt noch das Prinzip der Freiwilligkeit für potenzielle Beitragszahler im Stadtkern.