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Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens um die Erweiterung der Schweinemastanlage Anwohner befürchten Einbußen der Lebensqualität

08.05.2014, 01:16

Osterburg (igu) l Die Belastung der Anwohner und die Auswirkungen auf Umwelt und Natur durch Lärm, Gerüche, Ammoniak, Stickstoff-Depositionen und Feinstaub sind in den Unterlagen nicht ausreichend ermittelt worden, kritisieren die Anwohner, die sich vehement gegen die geplante Erweiterung der Schweinemastanlage in Wasmerslage wehren. Gestern lud das Landesverwaltungsamt als zuständige Genehmigungsbehörde in das Osterburger Verwaltungsgebäude. Zum Erörterungstermin.

Wie Marita Rienecker, Referentin beim Landesverwaltungsamt, sagte, würden die Genehmigungs-Voraussetzungen gewissenhaft geprüft werden. Dazu wurden beide Seiten gestern angehört. Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, konnten diese präzisieren und verdeutlichen. Osterburgs Bürgermeister Nico Schulz untermauerte vor Vertretern des Amtes und vor vom niederländischen Investor Adrian Straathof bevollmächtigten Personen, unter ihnen ein Berliner Rechtsanwalt und ein Planer des Projektes, den Standpunkt der Hansestadt Osterburg, die die Zustimmung verweigert.

Stadt und Anwohner hätten große Befürchtung, dass sich die Erweiterung der Anlage von aktuell 10000 auf rund 30000 Tierplätze negativ auf die Lebensqualität auswirkt. Auch Vertreter der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises äußerten ihre Bedenken hinsichtlich der Nicht-Einhaltung der Immissionsschutzwerte. Dagegen sprach der Projekt-Planer von modernen Standards und einem Pflicht-Modell, das die Einhaltung aller Vorgaben und Richtlinien beinhalte.

Übertragung von Bakterien

Aufgrund der 18 zu installierenden Abfluss-Reinigungsanlagen, die einen hohen Wirkungsgrad garantieren würden, "wird sich der Ist-Zustand nicht verschlechtern, sondern verbessern", so der Planer zur Geruchsbelästigung.

Allerdings haben die Kritiker und Anwohner - es gingen insgesamt 14 Hinweise von 16 Einwendern ein - nicht nur Sorge beim Immissionsschutz, sondern auch beim Tierschutz. "Die Tierhaltung in der Anlage sei nicht artgerecht und widerspreche dem Tierschutzgesetz", heißt eine Einwendung. Weiterhin wird massenhafter prophylaktischer Antibiotika-Einsatz befürchtet, der zu resistenten Keimen bei Schlachttieren führt. Auch eine Übertragung von multiresistenten Enterobakterien und Salmonellen auf den Menschen sei möglich - der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt nur etwa 350 Meter. Angesprochen wurden auch die Gülleverwertung ("durch die Ausbringung von Gülle wird die Einbringung von Nitrat in das Grundwasser und den Boden sowie die Beeinträchtigung des Trinkwassers befürchtet") und das mögliche Verkehrsaufkommen ("die vorhandenen Straßen seien für große Güllefahrzeuge nicht ausgelegt").

In einer öffentlichen Bekanntmachung wird das Landesverwaltungsamt das Ergebnis mitteilen, "das auch ablehnend sein kann", wie Rienecker gestern sagte. Der Unterlegene könnte gegen diesen Bescheid jedoch Klage erheben. Beim Verwaltungsgericht in Magdeburg.