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Projektgruppe am Diakoniekrankenhaus organisiert Weiterbildung in Seehausen / Bochumer Fachanwältin steht Rede und Antwort Umgang mit Demenz-Patienten ist auch eine Frage der Haftung

06.06.2014, 01:17

Seehausen (rfr) l Auf Initiative der Geschäftsführung hat sich im Agaplesion-Diakonie-Krankenhaus Seehausen vor über einem Jahr die Projektgruppe "Demenz" formiert. Diese Projektgruppe wird vertreten durch drei Ärzte, die Pflegedienstleitung und einen Demenz-Coach (eine speziell ausgebildete Pflegekraft). Ziel des Projektes ist die Etablierung der Einrichtung als "Demenzsensibles Krankenhaus" (wir berichteten).

Ein erster und wesentlicher Schritt ist die Notwendigkeit, sich mit dem Thema Demenz und den damit verbundenen kognitiven Störungen vertraut zu machen. Den Auftakt bot der "Aktionstag Ethik" im Januar 2013 zum Thema Demenz. Ende 2013 wurden an mehreren Tagen interessierte Mitarbeiter des Hauses geschult. Der Informationsdienst Flechtwerk Demenz der Hochschule Magdeburg-Stendal machte die Teilnehmer praxisnah und fundiert mit dem Thema Demenz vertraut.

Schönhof spricht vor mehr als 50 Zuhörern

Im Mai stellte die Projektgruppe eine weitere Fortbildung auf die Beine. An der Ganztagsschulung nahmen über 50 Mitarbeiter und Gäste teil. Das Thema: Haftungsrecht bei der Behandlung von Patienten mit Demenz. Im Rahmen der Fortbildung vermittelte die Anwältin Barbara Schönhof aus Bochum einen umfassenden Einblick in rechtliche Aspekte bei der Behandlung und Betreuung Demenzkranker.

Sowohl die stationäre als auch die ambulante Seite wurden beleuchtet und dabei diverse Fragen aufgeworfen: Wie verhält es sich mit der Einwilligungsfähigkeit bei Dementen? Braucht man Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen? Wann darf man freiheitsentziehende Maßnahmen einsetzen? Wie verhindert man Sturzfälle? Künstliche Ernährung um jeden Preis? Was ist so wichtig bei der Wunddokumentation? So manche "heiße" Diskussion wurde dabei in Gang gesetzt. Durch praxisrelevante Beispiele konnte die Fachfrau deutlich machen, wie wichtig das Thema Demenz und Haftungsrecht ist.

"Wir wissen, dass Patienten mit Demenz eine zeitintensivere und individuellere Betreuung erfordern. Dazu müssen wir uns weiter schulen und angemessene Strukturen und Abläufe im Krankenhaus schaffen. Um Patienten so schnell wie möglich wieder in ihre vertraute Umgebung entlassen zu können, sollte bereits bei der Aufnahme eine mögliche Demenz erkannt werden. Dann sollte eine vorrangige und abgestimmte Behandlung/ Betreuung initiiert werden", ließ die Projektgruppe wissen.

Und weiter führte sie aus: "Natürlich ist uns auch bewusst, dass es mit der momentanen personellen Besetzung vor allem in der Pflege schwierig ist, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Leider weisen uns politische und damit verbundene ökonomische Entscheidungen in die Schranken. Eine große Unterstützung in der stationären Betreuung erhoffen wir uns vom Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter sowie der Grünen Damen und Herren. Sie erklären sich bereit, bei der aufwendigen Betreuung von demenzerkrankten Menschen die Pflege zu unterstützen. Auch Angehörige sollen bei der Pflege mit ins Boot geholt werden."