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VG-Chef informiert über Richtlinien für Stark-III-Förderung Landes-Fördermittel nur für zwei Schulen

Von Andreas Puls 17.09.2014, 03:08

Mit Blick auf die drei verbliebenen Grundschulstandorte erhält die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck aus dem Förderprogramm "StarkIII" nur Fördermittel für zwei Schulen. Der VG-Rat setzt jedoch weiter auf den dauerhaften Erhalt von drei Grundschulen. Dazu wurde am Montag eine Änderung der Schuleinzugsbereiche beschlossen.

Arneburg-Goldbeck l Wie VG-Bürgermeister Eike Trumpf einleitend erläuterte, habe es zum Thema Stark III vor wenigen Tagen ein Gespräch beim zuständigen Staatssekretär in Magdeburg gegeben, an dem neben ihm und Hauptamtsleiter Ronny Gabel sowie der Bauamtsleiterin Simone Kuhl- mann auch einige Bürgermeister aus dem Bereich der VG Arneburg-Goldbeck teilgenommen hätten. Der Staatssekretär habe über die Rahmenrichtlinien für die Förderung informiert, insbesondere im ländlichen Raum. Eine Aussage sei gewesen, dass dort neben der Schulgebäudesanierung auch Neubauten förderfähig seien, wenn diese wirtschaftlicher seien als eine Sanierung. Trumpf: "Die für uns sicher maßgeblichste Aussage war, dass für die VG Arneburg-Goldbeck nur zwei Grundschulen gefördert werden. Grund seien die längerfristig zu erwartenden Schülerzahlen, die eine Förderung von drei Schul- standorten nicht verantwortbar machten."

Höhere Förderchancen für Arneburg und Goldbeck?

Der Verwaltungschef erläuterte jedoch weiter, dass es die Möglichkeit des Erhaltes eines dritten Grundschulstandortes gebe - zum Beispiel in Form einer Außenstellenregelung. Für die Ertüchtigung des dritten Standortes könnten möglicherweise andere Fördermöglichkeiten genutzt werden.

Laut Aussagen der Landesregierung, ergänzte Trumpf, würden die Um- beziehungsweise Neubaumaßnahmen nicht zeitgleich, sondern nacheinander gefördert. "Mit dem ersten Förderbescheid ist frühestmöglich Mitte 2015 zu rechnen. Das nächste Vorhaben kann dann voraussichtlich ein bis zwei Jahre später realisiert werden." Laut Hauptamtsleiter Ronny Gabel würden den Schulstandorten Arneburg und Goldbeck die besten Aussichten auf Fördermittel aus dem Stark-III-Programm eingeräumt; Iden habe auf Grund der zu erwartenden Schülerzahlen geringere Aussichten.

Da die Schülerzahlen für den Grundschulstandort Iden längerfristig für den Weiterbestand der Schule vermutlich nicht ausreichend sind, hat der VG-Rat am Montag Änderungen bei den Schuleinzugsbereichen beschlossen.

In 2 Bereichen sollen Eltern Wahlmöglichkeit erhalten

In zwei Bereichen sollen die Eltern künftig zwischen zwei Grundschulstandorten für ihre Kinder wählen können. Dadurch erhofft sich das Gremium einerseits eine bessere Verteilung der Schüler zwischen den Schulen in Arneburg und Goldbeck, aber auch die Wahrung der Zukunftsfähigkeit für den Idener Schulstandort.

Entsprechend der neuen Festlegung werden die Ortsteile Gethlingen, Hindenburg und Klein Hindeburg (Gemeinde Hohenberg-Krusemark) den Schuleinzugsbezirken Arneburg und Iden zugeordnet. Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit für die Beschulung ihrer Kinder den Grundschulstandort Arneburg oder Iden zu wählen. Der Ort Eichstedt (nicht die Gemeinde mit den anderen Ortsteilen) wird den Schuleinzugsbezirken Arneburg und Goldbeck zugeordnet. Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit für die Beschulung ihrer grundschulpflichtigen Kinder den Schulstandort Arneburg oder Goldbeck zu wählen.

Die Änderungen bei den Einzugsbereichen sollen ab dem Schuljahr 2015/2016 in Kraft treten. Noch nicht klar ist allerdings, ob die neuen Festlegungen auch vom Landkreis Stendal genehmigt werden.