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  7. Kommunaler Gegenwind für 460000er Hähnchenmastanlage

Rat Hohenberg-Krusemark votiert erneut gegen Investitionsvorhaben Kommunaler Gegenwind für 460000er Hähnchenmastanlage

Von Doreen Schulze 25.09.2014, 03:08

Krusemark/Schwarzholz l Mit sieben Ja-Stimmen und einer Enthaltung sprach sich am Dienstag der Gemeinderat Hohenberg-Krusemark gegen die Errichtung einer Hähnchenmastanlage für 460000 Tiere in Schwarzholz aus. Der Beschlussfassung der Ratsmitglieder folgte ein Applaus aus den Reihen der Zuschauer. Viele Einwohner kamen zur Sitzung, um die Beschlussverkündung des Gremiums zu erfahren.

Die Gemeinde Hohenberg-Krusemark wurde erneut vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt aufgefordert, sich zum Investitionsvorhaben Hähnchenmastanlage zu äußern, da nun vom Antragsteller die seit langem angeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Die Gemeinderat sollte gegenüber dem Landesverwaltungsamt erklären, ob das Vorhaben mit Blick auf den Flächennutzungsplan realisiert werden könne sowie erneut eine grundsätzliche Stellungnahme zum Vorhaben abgeben.

Wie Bürgermeister Dirk Kautz erklärte, zog die Gemeinde für die geforderte Stellungnahme einen Rechtsbeistand zu Hilfe, "da wir uns nicht in der Lage sehen, die zahlreichen Aktenordner durchzusehen und eine ordentliche Stellungnahme mit Hinblick auf alle Paragraphen abzugeben. Wir wollen in dieser Sache nichts verkehrt angehen." Die Ausarbeitungen des Anwalts lagen den Ratsmitgliedern vor.

Baurechtlicher Aspekt als wichtigstes Kriterium

Kautz erläuterte den Ratsmitgliedern und anwesenden Gästen kurz, welche Argumente die Gemeinde, unterstützt vom Rechtsanwalt, einsetzt, um Stellung gegen die Mastanlage zu beziehen. Zum einen, und das ist einer der wichtigsten Punkte, sei es die baurechtliche Unzulässigkeit der Anlage. Der Flächennutzungsplan sieht eine energetische Nutzung des Areals vor. Die Baugenehmigung der Mastanlage widerspreche somit der Darstellung des Teilflächennutzungsplans. Damit sei das Bauvorhaben planungsrechtlich unzulässig. In der Stellungnahme wird die fehlende bauplanerische Genehmigungsfähigkeit erläutert. Zudem flossen Ausführungen zu Brandschutzvorgaben sowie Gutachten bezugnehmend auf Flora und Fauna ein. Ferner geht die Begründung zur Stellungnahme auf Emissionen ein, die von der nahe am Ort geplanten Anlage ausgehen könne. Zu erwarten seien eine starke Geruchsbelästigung sowie Staubentwicklung. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Antibiotika resistente Keime der Bevölkerung Schaden können.

In der baurechtlichen Unzulässigkeit sieht auch Olaf Schmidt, Ratsmitglied und Vorsitzender der Bürgerinitiative (BI), die sich seit 2008 gegen die Investition wehrt, den Knackpunkt der Begründung zur Stellungnahme und gegen die Genehmigung,.

Das Landesverwaltungsamt wird nun den Beschlusstext des versagten gemeindlichen Einvernehmens erhalten. "Die Behörde wird unsere Begründung sehr intensiv prüfen und nach dem Haar in der Suppe suchen. Ich hoffe, dass sie das nicht findet", meinte Schmidt. Stimmt des LVA in allen Punkten mit der gemeindlichen Begründung überein, ist der Antrag nicht genehmigungsfähig. Der Antragsteller, sprich Investor, kann dann nur noch über die Änderung des Bebauungsplans einwirken.

Einen Schaden werde es für die Gemeinde in dieser Phase der Genehmigungsverfahrens nicht geben, betonte Kautz. "Es liegt noch keine Genehmigung vor und weder die eine noch die andere Seite hat geklagt." Es geht hier um eine Stellungnahme zur Maßnahme. Mit Unterstützung des Anwalts hat die Gemeinde nun Position bezogen.