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Befallene Eichen im Ordnungsamt anmelden

21.02.2015, 01:15

Seehausen (rfr) l Die Verbandsgemeinde Seehausen wird auch in diesem Jahr den Eichenprozessionsspinner an öffentlichen Brennpunkten bekämpfen lassen. Privateigentümer, auf deren Grund und Boden vom Eichenprozessionsspinner befallene Bäume stehen, haben die Möglichkeit, diese auf eigene Kosten behandeln zu lassen.

Dazu müssen die Bäume per Lkw erreichbar sein und eine Zusage der Kostenübernahme von voraussichtlich 20 Euro pro Baum vorliegen. Der Vordruck zur Erklärung der Kostenübernahme kann im Internet unter www.vgem-seehausen.de abgefordert werden. Die Bekämpfung soll je nach Wetterlage Ende April/Anfang Mai über die Bühne gehen.

Der Bedarf muss bis zum 27.Februar beim Ordnungsamt angemeldet sein, damit die Verantortlichen die Ausschreibungen vornehmen und den Einsatz koordinieren können.

Die Bekämpfung des Schädlings in Baumgruppen (kein Wald) aus der Luft kann unter Umständen nach Absprache mit dem Ordnungsamt ebenfalls erfolgen. Diese Kosten werden dann nach Hektar berechnet. Dieser Bedarf muss bis zum 25. Februar beim Ordnungsamt vorliegen.

Telefonisch ist das Amt unter 039386/98231 oder 98232, per E-Mail unter info@vgem-seehausen.de oder per Post unter Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark), Ordnungsamt, Große Brüderstraße 1, 39615 Seehausen zu erreichen.