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Grünes Licht für Flächenplan-Entwurf Sondergebiet für Kraftwerke wird Industriefläche

Von Andreas Puls 04.03.2015, 02:23

Eine Reihe von Beschlussfassungen standen am Montag auf der Tagesordnung der Sitzung des Verbandsgemeinderates Arneburg-Goldbeck. Unter anderem segnete das Gremium die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Arneburg ab.

Goldbeck/Arneburg l Breiten Raum nahm während der Sitzung die Vorstellung der Abwägung zum Entwurf des Flächennutzungsplans Arneburg in. Planer Wolfram Wallraf stellte die Eckpunkte vor. Nach der öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsphase im Sommer hatte es zum Planentwurf insgesamt 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (Behörden und Verbände), sechs von Nachbargemeinden und 173 von Bürgerinnen und Bürgern aus der Region gegeben. Offenbar treibt viele Menschen nach wie vor die Sorge um, dass Pläne für ein Steinkohlekraftwerk bei Arneburg oder noch ältere Pläne zur Errichtung einer Müllverbrennungsanlage irgendwann doch wieder aus der Schublade geholt werden könnten.

Ausschlüsse möglich - bei triftiger Begründung

So habe sich laut Wallraf auch das Gros der Stellungnahmen auf die Nutzung des Industrie- und Gewerbeparks Altmark (IGPA) bezogen, insbesondere auf die Energieerzeugung. Vielfach sei verlangt worden, konventionelle, fossile Energieerzeugung auszuschließen, aber auch die Müllverbrennung und industrielle Tierhaltung. Viele dürfte es freuen, dass die auf dem IGPA-Areal zuvor als Sondergebiet für Kraftwerksanlagen ausgewiesenen Flächen (insgesamt zirka 100 Hektar) nunmehr als Indus- triegebiet dargestellt sind.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte in seiner Stellungnahme einen Nutzungsausschluss für fossile Energieerzeugung, Müllverbrennung und industrielle Tierproduktion verlangt. Unter anderem dafür kämpft seit Jahren auch die Bürgerinitiative gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg. Zudem haben sich mehrere Kommunen entsprechend positioniert. Der Planer ist in der Abwägung dem soweit wie rechtlich möglich gefolgt.

In die entsprechenden Formulierungen sind die Nutzungsausschlüsse mit dem Wort sollen (nicht sollten) formuliert, was einem Planungsauftrag gleichkommt. Sollte der Flächenplan so endgültig beschlossen werden, so Wallraf, seien künftig Ausschlüsse möglich - wenn dafür triftige Begründungen vorliegen. Als Beispiele nannte der Planer unzumutbare Belastungen und Störungen.

Flächenänderungen auch in den Ortslagen und an Häfen

Wallraf ging noch auf eine Reihe weiterer Änderungen ein, die im Zuge des Abwägungsverfahrens an dem Flächenplanentwurf vorgenommen wurden. Zum Beispiel gab es eine Flächenänderung am Industriehafen des IGPA und das Baugebiet am Arneburger Sportboothafen ist als Sondergebiet Hafen dargestellt, was bauliche Veränderungen dort auch künftig ermögliche. Auch an den kommunalen Flächen von Arneburg, Beelitz und Dalchau wurden Veränderungen vorgenommen.

Lothar Riedinger wies darauf hin, dass der Arneburger Stadtrat der Flächenplan-Abwägung seine Zustimmung gegeben hat. Dem folgte am Montag auch der Verbandsgemeinderat. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Damit ist der neue Flächennutzungsplan für Arneburg allerdings noch nicht gültig. Wallraf wies darauf hin, dass die konkrete Festlegung erst durch den Feststellungsbeschluss erfolge.