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Gestellte Diebe hatten Einbruchswerkzeug und "Totschläger" dabei/Lange Verfahrensdauer und Einzelprozesse Einbrecher tarnt sich mit einem blauen Müllsack

Von Wolfgang Biermann 12.03.2015, 01:20

Stendal l Unfreiwillig komische Züge trug in der Vorwoche ein Prozessauftakt um Wohnungseinbruchdiebstahl. Zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern soll ein 23-jähriger Stendaler am 21. September 2013 in einen Keller eingedrungen sein.

Als das von Hausbewohnern ertappte und mit "Totschläger" (Teleskopschlagstock) ausgerüstete Trio von der alarmierten Polizei festgenommen werden sollte, versteckten sich zwei der Männer in schon aufgebrochenen Kellerräumen. Der 23-Jährige zog sich nach eigenen Angaben einen blauen Müllsack über den Kopf, um nicht erkannt zu werden, und blieb an der Treppe stehen. Da es sich um keine Märchentarnkappe handelte und der Einbrecher somit auch nicht unsichtbar war, fanden ihn die Polizeibeamten natürlich und nahmen ihn mit auf die Wache. Zusammen mit den beiden anderen Erwischten.

Apropos Märchen: Die drei wollten nach Angabe des 23-Jährigen gar nicht in das Haus am Ostwall einbrechen, vielmehr seien sie alkoholisiert auf dem Weg zu einer Tankstelle gewesen, um dort Alkoholnachschub zu holen - nachts um 1.20 Uhr! Dumm nur, dass laut Polizeiprotokoll ein jeder einen Rucksack dabei hatte. Und darin fanden sich verteilt Bolzenschneider, Eisensäge und ein sogenannter Kuhfuß. Er habe die Eisensäge nicht in seinen Rucksack getan, beteuerte der 23-Jährige. Die müsse ihm einer der beiden Mittäter da reingesteckt haben.

Und überhaupt hätte er diese nur vom Einbruch abhalten wollen. Darum sei er ihnen nach in den Keller. Er sei nicht abgehauen, weil er seine Kumpel nicht habe allein lassen wollen. Und: Einen Schlagstock habe er "definitiv nicht auf Tasche gehabt", was wohl heißen soll, dass keiner von den beiden laut Protokoll gefundenen "Totschlägern" sein Eigentum gewesen sei. Das hatte indes einer der beiden schon verurteilten Mittäter anders ausgesagt, wie der Vorsitzende Richter Thomas Schulz aus dem Urteil zitierte.

Schulz erklärte die lange Verfahrensdauer von September 2013 und die Einzelprozesse damit, dass jeweils zum angesetzten Prozesstermin mindestens einer der Angeklagten "nicht auffindbar" gewesen sei. Während einer der Mittäter zum letzten Prozess als Zeuge verspätet, aber immerhin, erschien, war von dem zweiten nichts zu sehen. Auch die daraufhin angeforderte Polizei konnte ihn nicht auftreiben. Und so wird der Prozess in dieser Woche seine Fortsetzung finden. In der Hoffnung, dass man bis dahin seiner habhaft wird. Dann sollen auch noch vier Polizisten und ein Hausbewohner als Zeuge gehört werden.