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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Seehausen Karsten Reinhardt stellt Wappenentwürfe für die Verbandsgemeinde vor

02.02.2011, 04:32

Seehausen (apu). Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Seehausen trafen sich am Montag zu ihrer ersten Sitzung des Jahres 2011. Dabei stellte der Vorsitzende des Verbandsgemeinderats, Karsten Reinhardt, die Entwürfe für das künftige Wappen der Verbandsgemeinde vor.

Schon im Spätsommer vergangenen Jahres hatte sich Reinhardt im Verbandsgemeinderat dafür eingesetzt, dass die Verbandsgemeinde Seehausen ein eigenes Wappen erhalten sollte. Anfangs stieß die Initiative bei einigen Ausschussmitgliedern auf Skepsis, aber schließlich konnte sich Reinhardt mit der Idee durchsetzen. Ein Heraldiker wurde damit beauftragt, ein Wappen und auch eine Flagge zu entwerfen.

Die Ergebnisse konnten sich die Ausschussmitglieder am Montag erstmals ansehen. Das Wappen sollte sowohl einen Bezug zu Seehausen, dem Zentrum der Verbandsgemeinde, haben, als auch zur die Region prägenden Kulturlandschaft und zu den fünf zur Verwaltungseinheit gehörenden Gemeinden.

Wie Reinhard ausführte, habe der Heraldiker vier Entwürfe erarbeitet. Der erste zeigt den roten Seehäuser Adler über fünf Seerosenblättern –letztere als Symbol für den landschaftsprägenden Aland und dabei je ein Blatt für die fünf Gemeinden. "Ich persönlich fand den großen Adler jedoch zu herrisch", so Reinhardt. Der zweite Entwurf zeigt nur noch links einen halben Adler (ähnlich des Wappens von Stendal) und auf der rechten Seite, symbolisch dargestellt, zwei Wasserläufe und Seerosenblätter.

Auf Wunsch des Initiators wurden jedoch noch zwei weitere Entwürfe angefertigt, die den landwirtschaftlich geprägten Charakter der Region noch mehr herausstellen. Der vierte Entwurf gefiel dem Verbandsgemeinderatsvorsitzenden schließlich zu 100 Prozent gefiel. Er zeigt auf den linken Seite den erwähnten halben Adler und auf der rechten Wappenhälfte auf grünem Untergrund zwei Wasserläufe und insgesamt fünf stilisierte Ähren, die wie eine Blüte angeordnet sind.

"Der Adler stellt den zentralen Bezug zur Stadt Seehausen dar, die seit Jahrhunderten das Zentrum für die ganze Region ist. Die beiden Fließgewässer stehen für die Flüsse und Entwässerungsgräben, die unsere Kulturlandschaft prägen. Die stilisierten Ähren symbolisieren die fünf Gemeinden der Verbandsgemeinde, die allesamt durch die Landwirtschaft geprägt sind", erklärte Reinhardt, der anschließend auch noch den Entwurf einer Flagge zeigte, die das Wappen auf einem rot-weißen Untergrund zeigt.

Der vierte Entwurf gefiel auch den anderen Ausschussmitgliedern. Alle drückten ihr Wohlwollen aus. Hans-Joachim Hildebrandt: "Das Wappen ist gelungen. Nicht nur alle Gemeinden, sondern alle Orte finden sich wieder. Alle sind ländlich geprägt, und alle haben Grabensysteme zur Entwässerung – sogar die altmärkische Höhe."

Seitens des Ausschusses erging einstimmig die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, der Erstellung des Wappens – entsprechend des zuletzt genannten Entwurfs – zuzustimmen.

Weiteres Thema war bei der Sitzung die Essenversorgung in den Kindereinrichtungen und Schulen der Verbandsgemeinde Seehausen. Wie Reinhard Schwarz informierte, habe es vor allem in der Grundschule Seehausen über längere Zeit "massive Probleme" bei der Essenversorgung gegeben. Bei Gesprächen mit Elternvertretern sei schließlich die Entscheidung gefallen, einen anderen Anbieter mit der Versorgung zu beauftragen.

Auf die Ausschreibung hätten sich fünf Essenversorger beworben. Bei einer Beratung mit Elternvertretern und der Schulleitung sei schließlich die Entscheidung gefallen. Ein Anbieter aus Stendal erhielt den Zuschlag. Pro Portion seien 2,10 Euro zu entrichten. "Es war ein mehrheitlicher Wunsch der Eltern. Ausschlaggebend war, dass der Stendaler Bewerber Wahlessen anbietet. Die Kindern können täglich aus drei verschiedenen Gerichten auswählen", erklärte Schwarz.

Leider, so Schwarz weiter, sei es so nicht gelungen, die Schule über die in der Verbandsgemeinde noch existierenden Kita-Küchen zu versorgen. Sie könnten kein Wahlessen bereitstellen. Aufgrund dieser Elternentscheidung werde sich an der zu geringen Auslastung der Küchen in den Kindertagesstätten und dem damit verbundene Zuschussbedarf nichts ändern.