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Reumütiger Täter bekommt Bewährung

Von Wolfgtang Biermann 09.02.2011, 04:29

Stendal. Mehr als sieben Kilogramm synthetische Drogen (Amphetamine), fast drei Kilogramm Haschisch und fünf sogenannte Cannabis-Mutterpflanzen sind am 12. August vorigen Jahres bei einer Drogenrazzia in einer Wohnung im Zentrum von Stendal sichergestellt worden. Dazu noch zwei scharfe Pistolen.

Der Wohnungsinhaber, ein 27-jähriger Hansestädter, stand deshalb gestern vor den Richtern der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Stendal.

"Ich bin da so reingerutscht", zeigt er sich reumütig. Unumwunden gab er zu, selbst Drogen genommen und zweimal damit gehandelt zu haben. Die in seiner Wohnung in einem separatem Raum bei der Razzia gefundenen Drogen und Waffen hätten ihm nicht gehört, beteuerte er. Die habe ein Wladislaw K. bei ihm untergestellt.

K. habe ihm, der meist arbeitslos und knapp bei Kasse war, Geld geliehen, 500 Gramm Haschisch auf Kommission zum Weiterverkauf überlassen und ihn so willfährig gemacht. Zinsen und Schuldenhöhe habe K. willkürlich festgelegt. Mit der Kumpelei hätte es dann auch ein Ende gehabt.

K. habe ihn aufgefordert, ihm ein Zimmer zur Drogenaufbewahrung und für eine sogenannte Indooranlage zum Anbau von Cannabis zu überlassen. Der 27-Jährige räumte ein, sich um die bei der Razzia entdeckten Mutterpflanzen gekümmert und sie gegossen zu haben. Schuldennachlass oder Geld hätte es nicht gegeben.

"Ich habe nichts dafür bekommen, ich wollte nur meine Ruhe", so der 27-jährige gelernte Tischler. Ruhe hatte er wohl trotzdem nicht. Denn der einstige Kumpel habe ihm unvermittelt "eine reingehauen". Einmal sei er in ein Gewerbegebiet gebracht, dort von mehreren Männern verprügelt worden, und einmal im Wohngebiet Stadtsee. Dass der Angeklagte jetzt reinen Tisch gemacht und "über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zur Aufklärung beigetragen" hat, rechnete ihm das Gericht unter Vorsitz von Richterin Stefanie Hüttermann über die Kronzeugenregelung strafmildernd an.

Es verurteilte den Angeklagten zu 14 Monaten Gefängnis. Die Strafe setzten die Richter für zwei Jahre zur Bewährung aus. In dem morgen beginnenden Prozess gegen Wladislaw K. und zwei weitere Angeklagte wird er nun als Zeuge aussagen müssen.